Mann verletzt und Familie mit Prostitution bedroht – Brutalo-Duo vor Gericht
Körperverletzung, Bedrohung, Forderungen nach Schutzgeld: Vor dem Amtsgericht Wandsbek müssen sich zwei Männer wegen der Vorwürfe schwerer Vergehen verantworten.
Den beiden 33 und 29 Jahre alten Männern wird unter anderem gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen. Zudem müssen sie sich wegen versuchter gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verantworten.
Mann durch Reizgas verletzt
Ein Rückblick ins Jahr 2021: Laut Anklage gerieten die beiden Angeklagten am Abend des 24. November in der Kelloggstraße (Jenfeld) mit einem Bekannten in Streit. Einer der beiden soll den Mann zunächst geschubst haben. Der andere soll ihm anschließend unvermittelt ein Tierabwehrspray in Pistolenform ans Ohr gehalten und zwei Sprühstöße abgegeben haben.
Als der Geschädigte flüchtete, soll einer der Angeklagten ihn kurz verfolgt und dabei nicht nur ihn, sondern auch dessen Ehefrau, Mutter und Schwester bedroht haben. Der Mann erlitt laut Anklage Reizungen im Gesicht sowie eine behandlungsbedürftige Hornhautverletzung am rechten Auge.
Familie mit Prostitution bedroht
Das ist jedoch nicht der einzige Vorwurf gegen das Duo: Außerdem geht es um einen Vorfall am Abend des 25. Mai 2023 in Rahlstedt. Laut Anklage sollen die Männer damals den Plan gefasst haben, das Haus der Familie S. aufzusuchen, um angebliche Schulden des Sohnes einzutreiben.
Als sie dort gegen 21.30 Uhr auf den Familienvater trafen, sollen die beiden Männer nicht nur die Überschreibung des Hauses, sondern auch die Zahlung von Schutzgeld verlangt haben. Für den Fall, dass nicht gezahlt werde, hätten sie gedroht, Ehefrau und Tochter zur Prostitution zu zwingen. Als der Geschädigte auf seinen Sohn verwies, sollen die Angeklagten die Küchenfensterscheibe mit Steinen eingeschlagen haben. Beim Verlassen des Hauses soll einer der beiden den Mann zudem mit einer Schusswaffe bedroht haben, um der Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Zu einer Zahlung kam es laut Anklage nicht.
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Nachdem der ursprüngliche Hauptverhandlungstermin im vergangenen September aufgehoben worden war, beginnt der Prozess nun am Montag um 9.15 Uhr vor dem Schöffengericht. (mp)
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