Prozess wegen Geiselnahme: Der Angeklagte Patrick G. (Name geändert) hält sich vor der Urteilsverkündung am Freitag im Hamburger Landgericht einen Aktenordner vors Gesicht.

Prozess wegen Geiselnahme: Der Angeklagte Patrick G. (Name geändert) hält sich vor der Urteilsverkündung am Freitag im Hamburger Landgericht einen Aktenordner vors Gesicht. Foto: Christian Charisius/picture alliance/dpa

Mann tagelang als Geisel genommen und in Badewanne gequält: 29-Jähriger verurteilt

Im Sommer 2025 flüchtet ein halbnackter Mann in Unterhose und Handschellen aus einem Haus in Billstedt. Kurz darauf rückt das SEK an und nimmt einen 29-Jährigen fest. Seit Dezember wurde ihm unter anderem wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gemacht. Dort fiel am Freitag das Urteil.

Zwölf Jahre Haft: So lange muss Patrick G. (Name geändert) hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Juni 2025 zusammen mit vier weiteren Komplizen das spätere Opfer, einen 51-jährigen Niederländer, tagelang in einem Haus in Billstedt festgehalten und misshandelt hat.

Am Abend des 7. Juni hatten sie den Mann unter dem Vorwand eines Autohandels aus Venlo nach Hamburg gelockt. Ein weiterer Mittäter brachte ihn dann aus einer Wohnung am Albatrosweg in das Reihenhaus an der Legienstraße.

Drei maskierte Männer quälten ihn mit Elektroschocker

Dort warteten drei maskierte Männer, die auf ihn einschlugen und mit einem Elektroschocker quälten. Nackt, gefesselt und mit einer Haube über dem Kopf brachten sie den Mann in ein zuvor abgedichtetes Badezimmer im Keller und legten ihn in eine Badewanne, wo er laut Anklage tagelang bewacht, festgehalten, geschlagen und bedroht wurde.


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Dabei erlitt der Niederländer Blutungen, Hautverbrennungen und Schürfwunden an Gesicht, Armen und Beinen. Die Staatsanwältin betonte gegenüber Patrick G. im Prozess: „Sie stellten ihm den Tod in Aussicht.“

Das Opfer sollte gezwungen werden, einen mit ihm befreundeten Drogenhändler, der angeblich Schulden bei einer albanischstämmigen Bande hatte, von Mallorca nach Deutschland zu locken. Einmal holten die Täter den Mann ins Wohnzimmer, hielten ihm eine Pistole an den Kopf und drohten, ihn sofort zu töten. So zwangen sie ihn, über sein Handy Kontakt zu dem Dealer auf Mallorca aufzunehmen. Dieser ließ sich aber nicht nach Deutschland locken.

Geiselnahme: Mann bekam tagelang nichts zu essen

Während der achttägigen Geiselnahme habe der Mann zu keinem Zeitpunkt etwas zu essen bekommen, sagte der Vorsitzende der Strafkammer, Immo Graf. Nur gelegentlich hätten sie ihm einen Becher Wasser auf den Boden der Wanne gestellt, den er wegen der gefesselten Hände aber nur mit dem Mund habe erreichen können. Auch zur Toilette ließen ihn seine Peiniger nicht.

Am Mittag des 15. Juni gelang ihm schließlich die Flucht. Sein Bewacher war an jenem Sonntagvormittag eingeschlafen. Nur mit einer Unterhose bekleidet und mit Handschellen gefesselt, rannte der Niederländer aus dem Haus auf die Straße und rief laut um Hilfe. Anwohner alarmierten die Polizei, die mit einem Sondereinsatzkommando anrückte und das Haus umstellte.

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Patrick G. wurde festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. In seiner Wohnung fand die Polizei knapp vier Kilogramm Kokain, die er dort zum Abverkauf verwahrt haben soll. Außerdem lagen in einem Zimmer griffbereit eine Selbstladepistole mit Patronen, zwei Outdoormesser sowie ein Teleskopschlagstock. Deshalb wurde er zudem wegen des Besitzes von Kokain und Waffen verurteilt.

Die Beamten stürmten das Haus an der Legienstraße und nahmen den mutmaßlichen Geiselnehmer fest. (Archivbild) NEWS5
SEK-Einsatz in Billstedt
Die Beamten stürmten das Haus an der Legienstraße und nahmen den mutmaßlichen Geiselnehmer fest. (Archivbild)

Der Angeklagte wuchs bei seinen Eltern in Hamburg auf, wie der Richter weiter erklärte. Nach Ausbildungen zum Hotelfachmann und Immobilienmakler arbeitete der Deutsche im Vertrieb von Energie- und Telefonverträgen. Der 29-Jährige ist den Angaben zufolge wegen Unterschlagung vorbestraft. Dass der harmlos wirkende Angeklagte persönlich Gewalt gegen die Geisel ausübte, wurde ihm im Prozess nicht nachgewiesen. Er ließ vor Gericht eine Erklärung von seinem Verteidiger vortragen, der die Kammer aber keinen Glauben schenkte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Geiselnahme. Von den zahlreichen Verletzungen behielt der Mann Narben zurück, hat Schlafstörungen und gedankliche Aussetzer, wie er nach Angaben des Richters als Zeuge berichtete.

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