Prozessbeginn gegen den Angeklagte R. vor dem Hamburger Landgericht.

Prozessbeginn gegen den Angeklagte R. vor dem Hamburger Landgericht. Foto: Janka Seebeck

Mann (24) fesselt, schlägt und bedroht Ex-Freundin und plündert ihr Konto – Anklage!

Trotz Kontaktverbots soll ein 24-Jähriger seine Ex-Freundin überfallen haben. Die Vorwürfe sind massiv: Er soll in ihre Wohnung eingebrochen sein, sie mit Kabelbindern gefesselt, ihren Mund verklebt und sie geschlagen haben. Zudem soll er sie mit einem Messer und einem Elektroschocker bedroht und Geld von ihrem Konto geklaut haben. Heute begann der Prozess vor Gericht.

Der Prozess gegen den 24-Jährigen Tatverdächtigen begann heute vor dem Hamburger Landgericht. Die Liste der Anklagepunkte ist lang: besonders schwerer Raub, versuchte besonders schwere Erpressung, erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz sowie Computerbetrug.

Der junge Mann war laut Anklage am Vormittag des 31. August 2025 trotz gerichtlichen Kontaktverbots über den Balkon in die Erdgeschosswohnung seiner Ex-Freundin in Bergedorf eingedrungen. In einer Sporttasche soll er ein Messer, einen Elektroschocker, Kabelbinder, Klebeband und eine Schreckschusspistole dabeigehabt haben.

Dann soll der Angeklagte seiner Ex gedroht haben, sie zu töten, falls sie die Polizei rufe. Laut Staatsanwaltschaft fesselte er sie an Händen und Füßen, klebte ihr den Mund zu und schlug mehrfach auf sie ein. Zusätzlich bedrohte er sie mit einem Elektroschocker.

Anschließend soll er die gefesselte Frau ins Badezimmer gezerrt haben. Dort forderte er rund 7000 Euro – angeblich für Ausgaben aus der früheren Beziehung. Einen Anspruch darauf hatte er laut Anklage nicht. Außerdem soll er verlangt haben, dass sie ihre Wohnung aufgibt und die Stadt verlässt – sonst werde er sie töten.

24-Jähriger nach Überfall auf Ex-Freundin vor Gericht

Der Mann soll ihr dann das Handy, die Bankkarte, den Führerschein, ihren Schlüssel und Bargeld an sich genommen sowie einen Fernseher beschädigt haben. Aus Angst gab die Frau ihm auch die Zugangsdaten zu ihrem Handy.

Nachdem er ihr das Klebeband vom Mund gerissen und ihre Fußfesseln gelöst hatte, verschwand der Angeklagte mit der Beute. Die Frau blieb zurück – verletzt, unter Schmerzen und so eingeschüchtert, dass sie etwa eine halbe Stunde lang die Wohnung nicht verlassen konnte.

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Noch am selben Tag loggte sich der Mann laut Anklage mit dem Handy der Frau in ihr Bankkonto ein und überwies 1200 Euro auf sein eigenes Konto. Später richtete er sogar einen Dauerauftrag ein – über 500 Euro monatlich. Zwei Zahlungen sollen erfolgt sein.

Prozessbeginn vor dem Landgericht

Zum Prozessauftakt am Freitag wurden zunächst Beweisfotos gezeigt, die unter anderem Einbruchsspuren an der Wohnung dokumentieren sollen. Die Verteidigung kritisierte dass sich die Anklage in dem Fall allerdings nur auf Sachbeschädigung stütze. Außerdem fehlten Fotobelege für angebliche Schäden am Fernseher und Beweise für die Schläge ins Gesicht. Insgesamt zeigte sich der Verteidiger unzufrieden mit dem bisherigen Verfahren und kündigte eine „aktive Verteidigung” an.

Das ehemalige Paar soll rund zwei Jahre in der gemeinsamen Wohnung gelebt haben. Diese war allerdings ausschließlich auf die Frau angemietet. Der Angeklagte hingegen soll die gesamte Einrichtung bezahlt haben, was sich auch belegen lasse. Nach der Trennung habe die Frau angekündigt, die Schlösser zu tauschen. Daraufhin soll der Mann in die Wohnung eingedrungen sein und die gesamte Einrichtung entwendet haben.

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Zeugen wurden am ersten Verhandlungstag nicht gehört. Diese sollen im nächsten Termin am 10. April aussagen, darunter der neue Lebenspartner der Frau, ihre Schwester sowie eine Freundin, zu der sie nach dem mutmaßlichen Angriff gegangen sein soll. Auch die Verteidigung kündigte weitere Beweisanträge und eigene Zeugen an. Der Angeklagte  wirkte im Gerichtssaal selbstsicher und suchte wiederholt Blickkontakt in den Zuschauerraum. Selbst äußern wollte er sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht.

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