Ermittler des LKA sichern Spuren am Zugang zur Station Jungfernstieg.

Ermittler des LKA sichern nach der Messerattacke Spuren am Zugang zur Station Jungfernstieg. Foto: NEWS5 / Fabian Höfig

Überraschend frühes Urteil: Das ist die Strafe für Messer-Angreifer vom Jungfernstieg

Vor knapp einer Woche war das Verfahren gegen Arman D. gestartet. Eigentlich sollte es bis Ende Februar dauern, doch heute wurde im Landgericht überraschend das Urteil gesprochen – und Arman D. muss für den Messerangriff am Jungfernstieg lange hinter Gitter.

Nur kurz hatte man das Gesicht des 29-Jährigen zu Prozessbeginn am 13. Januar 2026 sehen können, dann war es unter seiner Kapuze verschwunden. Arman D. (Name geändert) hatte mit dem Rücken zum Publikum gesessen und keinen Mucks von sich gegeben.

Am Abend des 9. Juli 2025 hat Arman D. am Jungfernstieg einen anderen Mann angegriffen. Mithilfe eines Klappmessers mit 8,5 Zentimeter langer Klinge attackierte er gegen 20.18 Uhr den Mann mehrfach – dann floh er vom Tatort.

Von Arman D. (Name geändert) sieht man während seines Prozesses in Saal 388 des Hamburger Landgerichtes nur wenig. Emilia Skibbe
Arman D. sitzt mit dem Rücken zum Zuschauerraum in Saal 388 des Hamburger Landgerichtes.
Von Arman D. (Name geändert) sieht man während seines Prozesses in Saal 388 des Hamburger Landgerichtes nur wenig.

Angriff am Jungfernstieg: Richterin wies D. auf Tatvideo hin

Das 31-jährige Opfer erlitt Schnittverletzungen am Arm und Oberkörper. Die Staatsanwaltschaft warf Arman D. versuchten Totschlag vor. Sein Verteidiger kündigte zu Beginn noch an, sein Mandant wolle sich teilgeständig zeigen. Die Richterin wies den Angeklagten darauf hin, dass es ein Video von der Tat am Jungfernstieg gäbe und er sich seine Einlassung noch einmal überlegen solle.

Laut Gericht habe Arman D. sich bereits beim zweiten Termin geständig gezeigt. Das Verfahren wurde daher schneller abgewickelt als erwartet. Zeugen, sowie das Opfer, wurden dennoch angehört. Laut einer Pressesprecherin hätten diese allerdings eher gemauert und wenig tatkräftig bei der Aufklärung geholfen.

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Nun ist nach nur einer Woche das Urteil gefallen: Arman D. ist wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – das hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Sein Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

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