Koran in Hamburg verbrannt: Männer vor Gericht – doch was ist daran illegal?
Darf man öffentlich den Koran verbrennen? Darum geht es am Montag vor dem Amtsgericht in Hamburg. Angeklagt sind zwei Männer, die mehrere Seiten aus dem Buch vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) verbrannt haben. Die Angeklagten betonen, ihr Protest richte sich gegen das iranische Regime, nicht gegen Gläubige.
Knapp dreieinhalb Jahre nach einer mutmaßlichen Koranverbrennung vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) an der Außenalster ist der Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Ein 75 Jahre alter Mann soll 300 Euro an Amnesty International und eine 36 Jahre alte Frau 300 Euro an die Hamburger Frauenhäuser zahlen. Darauf haben sich beide Parteien geeinigt.
Hamburg: Angeklagte trampelten auf Koranseiten herum
Die beiden Iraner hatten zuvor Einsprüche gegen Strafbefehle wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen eingereicht.
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Laut Anklage sollen sie am 6. August 2022 vor dem IZH während einer Versammlung mit dem Motto „IZH muss geschlossen werden!“ mehrere Seiten aus einem Koran herausgerissen, diese in Brand gesetzt und anschließend mit Füßen auf die entsprechenden Seiten getreten haben. Zuvor hatte die 36-Jährige in einer Rede Kritik an der Regierung der Islamischen Republik Iran geäußert. Die Verbrennung des Koran hatte zu Unmutsbekundungen der Gläubigen geführt. Laut Anklage konnte eine Eskalation nur durch die Polizei verhindert werden.
Anwalt forderte Einstellung des Verfahrens
Zu Prozessbeginn hatte der Anwalt des 75-Jährigen die Einstellung des Verfahrens gefordert. Dem schloss sich der Verteidiger der 36-Jährigen an. Das Regime in Teheran bedrohe und quäle Menschen, weil sie sich nicht an die Regeln des Korans hielten. Und das IZH sei bis zu seiner Schließung eine Außenstelle des Iran gewesen. Für das Regime sei der Koran „kein religiöses Werk, sondern Gesetz für Folter und Ermordung“.
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Der Protest vor dem IZH habe sich erkennbar nicht gegen Menschen mit muslimischem Glauben, sondern gegen das Regime gerichtet, das den Koran benutzt, um sein Volk zu unterdrücken, hieß es von der Verteidigung. (mp/dpa)
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