Hamburg
Keine Zuschauer mehr: Warum sich beim Block-Prozess jetzt die Türen schließen
63 Verhandlungstage hat die Öffentlichkeit das Mammutverfahren minutiös verfolgt, auf der Zielgeraden ist damit Schluss: Die Plädoyers und letzten Worte der Angeklagten wird das Publikum nicht hören.
Was wird Christina Block der Kammer in ihrem letzten Wort vor dem Urteil mit auf den Weg geben? Wird vielleicht gar der seit einem Jahr schweigende Familienanwalt der Blocks seine Stimme erheben? Wie flammend wird das Plädoyer von Ingo Bott? Alles noch unbekannt, fest steht nur eins: Das Publikum wird nicht dabei sein. Einer der Verteidiger wehrt sich nun gegen den Eindruck, er habe den Ausschluss der Öffentlichkeit auf den letzten Metern durch eine Frage verursacht.
Anwalt Sascha Böttcher, der den geständigen Entführer Tal S.verteidigt, hat den israelischen Zeugen Jonathan G. unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einem Suizidversuch lange vor der Tat befragt. Nur kurz war das Publikum dafür aus dem Saal gegangen – trotzdem war in dem Moment klar: Die Plädoyers der Anwälte und die letzten Worte ihrer Mandanten müssen ohne Zuschauer erfolgen.
Block-Prozess: Plädoyers ohne Publikum
Denn: Sobald ein Zeuge aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wird, und seien es nur wenige Minuten, dann müssen später zwingend auch die Plädoyers ohne Publikum erfolgen. Selbst dann, wenn zuvor hunderte Stunden öffentlich verhandelt wurde. Sinn der Regelung: Das Gericht muss verhindern, dass sensible Details über Kinder, Gesundheitsdaten von Zeugen oder intime familiäre Konflikte über den Umweg der Plädoyers und der letzten Worte doch noch öffentlich werden.
Und den Verteidigern aufzuerlegen, solche Details in ihren Schlussvorträgen zu umschiffen, geht nicht: Die Plädoyers sollen ohne Einschränkungen erfolgen. Das Gericht hat keinen Spielraum, das regelt Paragraph 171b Gerichtsverfassungsgesetz.
Ausgerechnet dann also, wenn die wortgewaltigen Strafverteidiger ihre Königsdisziplin aufführen und alle Register ziehen, um nachzuweisen, dass ihre Mandanten mit der Entführung der Block-Kinder nichts zu tun hatten – dann wird kein Publikum in ihrem Rücken sitzen.
Anwalt: Plädoyers wären ohnehin nicht öffentlich erfolgt
Dass ohne seine Fragen die Plädoyers öffentlich gewesen wären, weist Böttner – der als einziger der Verteidiger keinen Freispruch verfolgt – gegenüber der MOPO entschieden zurück: „Das ist Unsinn. Auch die Gesundheitsakte des Jungen Theo wurde unter Ausschluss verlesen und an den kommenden Verhandlungstagen wird das Gutachten der Sachverständigen ebenfalls unter Ausschluss erfolgen. Die Plädoyers wären also ohnehin nicht-öffentlich gewesen.“
Seit mehr als einem Jahr versucht das Hamburger Landgericht zu klären, wer die gewaltsame Entführung der jüngsten Block-Kinder an Silvester 2023 zu verantworten hat. Sind die israelischen Entführer in einer chaotischen Spontanaktion auf eigene Faust losgezogen, wie die Verteidiger von Christina Block und des Familienanwalts Andreas Costard in zahlreichen plädoyerartigen Stellungnahmen dargelegt haben? Oder haben die Mutter und der Anwalt den Auftrag zu der Tat gegeben, wie die Staatsanwaltschaft es in der Anklage schreibt?
Am 27. Juli endet die zweiwöchige Prozesspause – und auch dann sind die Zuschauer ausgeladen: Die Sachverständige wird mehrere Tage lang ihr 300 Seiten starkes Gutachten zu den Auswirkungen der Entführung auf das Seelenleben der Kinder Klara und Theo vortragen. Zu ihrem Schutz bleibt die Öffentlichkeit vor der Tür.
Vorübergehend zugelassen wird Publikum erst wieder, wenn im August die Ermittlungsführerin der Polizei erneut befragt wird. Auch hat Block-Verteidiger Bott angekündigt, dass die Mutter der entführten Kinder sich zu ihren sichergestellten digitalen Tagebüchern äußern will. Ob sie ihre intimen Gedanken öffentlich erklären will, ist noch nicht bekannt.
Das Urteil selbst muss dagegen grundsätzlich öffentlich verkündet werden. Wann das sein wird, ist noch unbekannt. Terminiert wurde der Mammutprozess vorsorglich bis Dezember.
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