„Jetzt töte ich dich endgültig“: Richter entsetzt über Gewalttat

Strafjustizgebäude von außen
Das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz (Archivbild).

Knapp ein Jahr, nachdem ein 40-Jähriger seine eigene Mutter brutal verprügelte und ein Messer nach ihr warf, hat das Landgericht am Montag das Urteil verkündet. Der Richter zeigte sich bei der Urteilsbegründung immer wieder entsetzt über die Schwere der Tat. Die Mutter ist bis heute traumatisiert – genau wie Freunde, die den Angriff miterlebten.

Der Mann aus Lokstedt hatte im vergangenen April seine Mutter in einem Park verprügelt und sie anschließend in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer angegriffen. Das Urteil: fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.

Urteil bleibt hinter Forderung der Staatsanwaltschaft zurück

Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Bevor er seine Haftstrafe antritt, soll der Angeklagte seine Drogensucht in einer Entziehungsanstalt behandeln lassen.

Seine Abhängigkeit wertete das Gericht ebenso strafmildernd wie sein umfassendes Geständnis. Er hatte den Ablauf der Tat detailliert geschildert und damit zur Aufklärung beigetragen.

Richter schockiert über Brutalität gegenüber Mutter

Was damals im Park geschah, schilderte der Richter am Montag sichtlich erschüttert: Der Angeklagte und seine Mutter gingen spazieren, um sich auszusprechen. Doch plötzlich eskalierte die Situation. Der Angeklagte trat und schlug brutal auf seine Mutter ein, Freunde gingen dazwischen. Später in der Wohnung warf der Mann ein Messer nach ihr, dabei schrie er: „Jetzt töte ich dich endgültig!“ Er verfehlte sie nur knapp. „Ein hochdramatisches Geschehen“, so der Richter.

Die Freunde und die Mutter seien bis heute traumatisiert, der seelische Schaden sei enorm. Immer wieder suchte der Richter nach Worten für die Brutalität der Tat – aber fand sie kaum. Beim Angeklagten selbst schienen die Schilderungen kaum Eindruck zu hinterlassen: Er saß regungslos da und blickte den Richter unverwandt an. Auch die Urteilsverkündung nahm der Mann ohne sichtbare Emotionen auf.

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Das Gericht sieht in der Therapie eine Chance. Der Richter appellierte an den Mann, die Behandlung ernst zu nehmen: „Wenn Sie ehrlich zu sich sind und das alles ehrlich anwenden, sehe ich eine Chance auf ein normales Leben.“

Angeklagter zeigt sich ungerührt

Der 40-Jährige war bereits zuvor durch Gewaltausbrüche aufgefallen, er hatte versucht, die Wohnung anzuzünden und sie mehrfach verwüstet. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm eine „leichte Persönlichkeitsakzentuierung“, also eine mögliche Vorstufe einer Persönlichkeitsstörung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Platz in einer Entziehungsanstalt steht aufgrund langer Wartelisten noch nicht zur Verfügung.