Geplante Anschläge zum G20-Jahrestag: „Parkbankcrew“-Mitglied erneut vor Gericht

Vor dem Hamburger Landgericht wurde das Trio erstmals im November 2020 zu Gefängnisstrafen verurteilt. (Archivbild)
Vor dem Hamburger Landgericht wurde das Trio erstmals im November 2020 zu Gefängnisstrafen verurteilt. (Archivbild)

Im Jahr 2020 mussten sich zwei Männer und eine Frau vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen zum zweiten Jahrestag der G20-Proteste Brandanschläge geplant haben – unter anderem auf das Wohnhaus einer damaligen Senatorin. Alle drei erhielten Gefängnisstrafen und legten Revision ein. Die Frau (34) erhielt daraufhin eine Bewährungsstrafe. Doch auch dieses Urteil wurde später kassiert. Nun kommt es zu einem erneuten Prozess.

Die Frau wurde im ersten Prozess im November 2020 zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verdonnert. Nach einer erfolgreichen Revision wurde das Urteil im Mai 2022 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig kassiert. Begründung: Das Landgericht habe in seinem Urteil das Verhalten der Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung herangezogen, obwohl dieses nicht wie vorgeschrieben in die Beweisaufnahme eingeführt worden sei.

In einem neuen Prozess im Februar 2023 vor dem Landgericht Hamburg gab es eine Bewährungsstrafe. Dagegen ging jedoch die Generalstaatsanwaltschaft vor – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung im November 2023 wieder auf. Jetzt muss erneut eine andere Kammer des Landgerichts darüber entscheiden, ob die 34-Jährige ins Gefängnis muss oder nicht.

Laut Anklage soll sie sich mit den inzwischen rechtskräftig verurteilten beiden Männern sowie einem weiteren unbekannt gebliebenen Täter verabredet haben, an verschiedenen Orten in Hamburg Feuer zu legen. Unter den Zielen waren neben einem Maklerbüro und einem Wohnungsbauunternehmen auch das Wohnhaus von der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Trio soll Brandanschläge zum G20-Jahrestag geplant haben

Anlass war der zweite Jahrestag der G20-Proteste. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe bereits vier Brandsätze und Benzin organisiert. In der Nacht zum 8. Juli 2019 trafen sich die Beteiligten auf einer Parkbank in einer Grünanlage an der Meißnerstraße (Eimsbüttel), um die Brandsätze aufzuteilen und anschließend möglichst zeitgleich zuzuschlagen.

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Doch dazu kam es nicht: Zivilfahnder kontrollierten die Gruppe noch auf der Parkbank und nahmen die Verdächtigen fest – weshalb sie in den Medien und der linken Szene auch als „die Drei von der Parkbank“ oder „Parkbankcrew“ bezeichnet werden.

Die beiden Männer (damals 28 und 32 Jahre alt) erhielten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie einem Jahr und sieben Monaten. Beide scheiterten mit einer Klage gegen das Urteil, allerdings hatte die verlorene Revision für sie keine direkten Folgen mehr, da sie durch die Untersuchungshaft den größten Teil ihrer Strafe bis dahin bereits verbüßt hatten.

Der neue Prozess gegen die Frau beginnt am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht.