Richterin verkündet Urteil im Fall „Geheimplan gegen Deutschland“.

Kristina Feustel, Richterin am Hamburger Landgericht, verkündet die Urteile in zwei Klagen gegen die Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ des Mediums Correctiv. Foto: dpa | Marcus Brandt

„Geheimplan gegen Deutschland“ – Hamburger Gericht schmettert Klagen ab

Das Landgericht Hamburg hat die Klagen von Gernot Mörig und Ulrich Vosgerau, die beide am Treffen in Potsdam am 25. November 2023 beteiligt waren, abgewiesen. Mörig (Aktivist in der rechten Szene und Initiator des Treffens) und Vosgerau (Jurist) hatten gegen „Correctiv“ geklagt, die damals das Treffen mit dem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ aufdeckten.

„In den hell erleuchteten Speisesaal eines Landhotels nahe Potsdam treten nach und nach gut zwei Dutzend Menschen.“ Mit diesem Satz beginnt der investigative Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ den das Recherchekollektiv „Correctiv“ am 10. Januar 20204 veröffentlichte. Darin ging es um ein geheimes Treffen von Neonazis, hochrangigen AfD-Politikern und Unternehmern in einem Hotel bei Potsdam.

Das Ziel dieses Treffens: ein Plan zur Vertreibung von Menschen. Stichwort „Remigration“. Man wolle die „Ansiedlung von Ausländern rückabwickeln“. Mit dabei waren Gernot Mörig und Ulrich Vosgerau. Beide haben nach der Veröffentlichung des Artikels und dem darauffolgenden gesellschaftlichen Aufschrei Klage eingereicht. Es geht ihnen um die Unterlassung von Äußerungen in dem Artikel.

Vosgerau und Mörig: Leser würden Artikel falsch verstehen

Anfang Februar 2024 ging Vosgerau direkt gegen „Correctiv“ vor. Er beantragte eine einstweilige Verfügung wegen bestimmter Aussagen in dem Artikel. Das zuständige Gericht entschied am 26. Februar 2024: „Correctiv“ durfte Vosgeraus Aussagen zu Wahlprüfungsbeschwerden in dieser Form nicht wiedergeben. In anderen Punkten lehnte das Gericht den Antrag ab. Vosgerau legte dagegen Beschwerde ein, doch das Hanseatische Oberlandesgericht wies diese am 26. März 2024 zurück.

Im Dezember 2024 ließen Vosgerau und Mörig Correctiv abmahnen. Sie argumentierten, dass viele Leserinnen und Leser den Artikel falsch verstanden hätten. Dadurch sei aus ihrer Sicht die Grenze von einer erlaubten Meinungsäußerung zu einer unzulässigen falschen Darstellung überschritten worden. Deshalb wollten sie nun die zentrale Aussage des Artikels angreifen. „Correctiv“ wies die Abmahnungen jedoch zurück.

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Jetzt hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg die Klagen abgewiesen. Leser und Leserinnen wären durchaus in der Lage, zwischen direkten Zitaten und wertenden Passagen zu unterscheiden. Die Kammer stellte darüber hinaus fest, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestehe, zu erfahren, was auf einem nicht öffentlichen Treffen, an dem auch Politiker teilgenommen haben, in Bezug auf „nicht-assimilierte“ deutsche Staatsbürger diskutiert worden sei. Bei dem Artikel handele es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. 

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