Gefahr für Allgemeinheit: Urteil gegen Messerangreiferin vom Hauptbahnhof gefallen
Eine Frau sticht im Mai wahllos auf Reisende im Hamburger Hauptbahnhof ein. Laut Gericht leidet die 40-Jährige an paranoider Schizophrenie. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Acht Monate nach dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof mit zahlreichen Verletzten muss die 40 Jahre alte Täterin dauerhaft in die Psychiatrie. Das hat das Hamburger Landgericht am Montag verkündet.
Messerangreiferin vom Hauptbahnhof: Urteil da
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die psychisch kranke Frau am 23. Mai auf einem Bahnsteig wahllos auf Reisende eingestochen hat. Während sechs Personen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Das Gericht geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie und höre Stimmen, hieß es. Die Angeklagte sei aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit und müsse auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Nach der Tat wurde sie dort nur vorläufig eingewiesen.
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Früheren Angaben zufolge wurden bei dem Angriff drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt. Eine Frau musste notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden. (dpa/mp)
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