Gefälschte Konzertkarten für Helene Fischer & Co.: Prozess gegen Frau neu aufgerollt
Eine 34-Jährige soll über das Internet falsche Konzertkarten verkauft haben. Vor Gericht wurde sie im Dezember zu einer Haftstrafe von fast vier Jahren verurteilt – auch weil sie zuvor bereits wegen anderer perfider Straftaten vor Gericht gestanden hatte. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Am Dienstag beginnt der Prozess erneut.
Die Angeklagte soll vom 11. Februar bis 23. November 2023 über Facebook und Kleinanzeigen Konzert- und Festivaltickets verkauft haben – unter anderem für Auftritte von Helene Fischer, Bosse und Shirin David. Laut Staatsanwaltschaft bekamen die Käufer jedoch entweder gar keine Karten oder gefälschte, beziehungsweise ungültige Tickets. Die Folge: Trotz bezahlter Tickets erhielten sie keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.
Besonders dreist: Um Vertrauen zu schaffen, soll die 34-Jährige unter verschiedenen falschen Namen aufgetreten sein. Teilweise soll sie sogar einen abgelaufenen Personalausweis mit ihrem eigenen Foto benutzt haben.
Die Ermittler werfen der Hamburgerin insgesamt 20 Fälle von Betrug vor. In 17 Fällen soll sie dabei gewerbsmäßig gehandelt haben – also mit dem Ziel, dauerhaft Geld damit zu verdienen. Der entstandene Schaden liegt laut Anklage bei rund 3850 Euro.
Prozess um gefälschte Konzertkarten beginnt erneut
Das Amtsgericht Hamburg hatte die Frau bereits im Dezember 2025 zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. In das Urteil flossen auch frühere Strafen wegen Diebstahls sowie mehrerer Fälle des Betrugs und Computerbetrugs. 2022 war die Krankenschwester schon einmal verurteilt worden, nachdem sie einem Herzinfarkt-Patienten, der im Koma lag, das Portemonnaie geklaut und damit mehrmals Geld abgehoben hatte. Der 62-Jährige war wenig später verstorben. Vor Gericht hatte die Frau die Taten zugegeben und beteuert, sie habe sich in einer persönlichen Notlage befunden.
Das Amtsgericht verhängte damals zunächst eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Nachdem ihre Anwälte Berufung einlegten, fiel 2024 ein neues Urteil vor dem Hamburger Landgericht mit einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung deutlich milder aus.
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Nun wird auch der Prozess um die gefälschten Konzertkarten neu aufgerollt. Das Verfahren startet am Dienstag vor dem Hamburger Landgericht.