Für freien Elbblick? Bäume weggeholzt – Seniorin spricht von „Missverständnis“

Prozess gegen Anita H. vor dem Amtsgericht Blankenese.
Die wegen Sachbeschädigung Angeklagte Anita H. (78) hält sich einen Ordner vor das Gesicht.

Stellen Sie sich mal vor, Sie wohnen direkt an der Elbe, können den Fluss aber kaum sehen, weil Bäume die Sicht behindern. Oder aber, Sie können die Elbe eigentlich recht gut sehen, aber eben nicht aus jedem Zimmer. In diesem Fall, der in den Hamburger Elbvororten spielt, wurde jedenfalls ein Gartenbauunternehmer beauftragt, Abhilfe zu schaffen. Und am Ende landete der Fall vor dem Amtsgericht Blankenese. Der Vorwurf: Sachbeschädigung.

Anita H. ist sich keiner Schuld bewusst. Die 78-jährige Angeklagte habe schließlich nur helfen wollen, dass niemand zu Schaden kommt, so beteuert sie es. Ein paar Äste ragten von ihrem Blankeneser Hanggrundstück über den öffentlichen Elbhöhenweg. Die habe sie nur beseitigen wollen.

Gärtner hat Auftrag „missverstanden“

„Damit ich da nicht in die Bredouille komme wegen Haftpflichtschäden“, so die Angeklagte. Sie erklärt ihr Vorgehen höflich zurückhaltend, der Auftritt vor Gericht mit Presse und anderen Zuhörern scheint ihr nicht zu behagen.

Sie habe dem Gärtner lediglich erklärt, welche Äste weggeschnitten werden sollten. Und dass direkt an diesen Bäumen das Nachbargrundstück anfange. „Und da sollte er auf keinen Fall weitermachen, hatte ich ihm gesagt“, erklärt die 78-Jährige. So jedenfalls erinnere sie die Absprache in ihrem Garten mit dem Gartenbauunternehmer Guido S. im Juni 2023.

Doch der 58-Jährige hatte das offenbar „missverstanden“: Mit seinen Mitarbeitern fällte er drei doppelstämmige Robinien, einen Weißdorn und drei abgestorbene Ulmen. Und schnitt die beiden Äste der alten Eiche ab, die angeblich drohten, Fußgänger zu erschlagen.

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Der Baumfrevel blieb allerdings nicht unbemerkt: Hinweise gingen beim Gartenbauamt in Altona ein und ein Schreiben wurde nach Blankenese versandt. Allerdings nicht an die Adresse der Angeklagten, sondern an den Nachbarn – denn auf dessen Grundstück standen alle gefällten Bäume. „Als ich das Schreiben vom Amt las, bin ich direkt raus in den Garten, den Hang hoch und da sah ich dann das Desaster. Ich habe direkt Strafantrag gestellt“, erklärt Jens S. (69), der als Zeuge geladen ist.

Er wusste sofort, wer die Fällung in Auftrag gegeben hatte und auch aus welchem Grund. S. erzählt: „Ich hatte den Bruder der Angeklagten nur wenige Monate zuvor auf dem Markt getroffen. Da hatte er mir erzählt, dass seine Schwester ihren Elbblick verbessern möchte und fragte mich, ob ich einverstanden wäre, auf meinem Grundstück ein paar Bäume zu fällen.“ Dies habe er abgelehnt.

Es ging um Schadenbegrenzung – nicht um freien Elbblick

Ein besserer Elbblick durch die Fällung? Davon will die Angeklagte nichts wissen. „Es ging um die mögliche Schadensbegrenzung“, versichert sie. Da unten, am untersten Hang ihres Grundstücks, gleiche der Garten eher einem Urwald.

Und so geht es hin und her. Es wird über einen Vergleich gesprochen, diesen aber lehnt die Staatsanwaltschaft ab. Wohl auch, weil die Angeklagte schon einmal wegen ähnlicher Vorwürfe mit der Justiz zu tun hatte. Das ist allerdings 35 Jahre her. Sogar als Kind hatte sie schon Ärger mit der Nachbarsfamilie, die Angeklagte beschreibt den Vorfall als „atmosphärische Störung“. Ein „Mini-Fitzelchen-Ast“ habe sie damals vom Baum des Nachbarn abgeschnitten.

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Ihr Vater habe beim Vater der Nachbarsfamilie um Verzeihung gebeten. „Der hat die Entschuldigung aber nicht angenommen“, erzählt sie heute, 70 Jahre später. Wirklich grün war man sich also offenbar noch nie.

Am Ende wird die Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen. Sie erklärte sich hingegen bereit, dem Nachbarn 12.000 Euro Schadenersatz zur Wiederherstellung des Baumbestandes zu zahlen. So wird am Ende zwar nicht alles gut, aber immerhin wieder grün.