Fünfjährige im Bäderland Hamburg ertrunken: Schwimmlehrerin verurteilt
„Wir sind nur noch die Hüllen unserer selbst“, sagt der Vater des ertrunkenen Mädchens. Mit bewegenden Worten ist am Donnerstag der Prozess um den Tod einer Fünfjährigen zu Ende gegangen. Die angeklagte Schwimmlehrerin ist verurteilt worden – und kämpfte während des gesamten letzten Verhandlungstages mit den Tränen.
Der Vater richtet an diesem letzten Prozesstag nur einmal Worte an die Angeklagte. Die meiste Zeit weicht er ihren Blicken aus, hat das Gesicht in den Händen oder schaut ins Publikum. Zu Beginn der Verhandlung liest er einen handgeschriebenen Zettel vor, den er mitgebracht hat. „Ich kann den Schock und den Herzschmerz, die Verzweiflung nicht in Worte fassen“, flüstert er. „An dem Tag, an dem sie von uns gegangen ist, sind ihre Mutter und ihr Vater auch gestorben. Wir sind nur noch Hüllen unserer selbst. Das Leben vieler Menschen wurde irreparabel zerstört.“
So geschah das Unglück im Schwimmbad Bondenwald
Die Schwimmlehrerin (39) wirkt am Boden zerstört darüber, was am 4. Oktober 2023 passiert ist. An dem Tag betreute sie in dem Schwimmbad Bondenwald (Niendorf) einen Schwimmkurs mit zehn Kindern betreut. Ein Kind musste getröstet werden. Die Schwimmlehrerin versuchte daraufhin, es zu beruhigen. Die anderen Kinder ließ sie weiter im tiefen Becken eine Schwimmübung mit Poolnudeln machen.
Kurz darauf bemerkte sie eine im Pool treibende Schwimmnudel. Doch anstatt die Kinder durchzuzählen, ging sie davon aus, ein Kind hätte sich zwei genommen. Erst als ein anderes Kind sie darauf hinwies, dass eines fehlte, bemerkte die Frau das Mädchen im Wasser. Sie holte das Kind sofort aus dem Becken, leitete Reanimationsmaßnahmen ein und rief Hilfe. Doch die Fünfjährige verstarb einen Tag später im Kinderkrankenhaus an den Folgen des Ertrinkens.
Schwimmlehrerin hatte nach Vorfall Panikattacken
Laut ihres Verteidigers ist die Schwimmlehrerin seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung und hat mit Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen. Sie schildert, dass sie auch suizidal war. Schwimmlehrerin sei sie geworden, um Menschen zu helfen. „Ich werde immer wieder angesprochen: ‚Ich habe bei Ihnen schwimmen gelernt‘“, sagt sie mit brüchiger Stimme. „Ich halte das nicht aus.“ Seit dem Vorfall im Oktober vor zwei Jahren könne sie nicht mehr schwimmen. Sie habe Panikattacken gehabt. „Ich kann da nicht reingehen“, sagt sie.
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Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Angeklagte. Das Geschehene liege einige Zeit zurück, sie habe sich entschuldigt und der Fall beeinträchtige sie bis heute. Der Anwalt des Vaters fordert dasselbe Strafmaß, außerdem soll die Angeklagte die Kosten des Nebenklägers tragen.
Ihr Verteidiger holt länger aus. Er versucht die Situation am 4. Oktober 2023 zu rekonstruieren, geht auf medizinische Gutachten und Präzedenzfälle ein und er wirft die Frage auf: Wie soll es funktionieren, dass eine Person zehn kleine Kinder in einem Schwimmbecken gleichzeitig im Auge behalten kann? Er fordert eine mildere Strafe von sechs Monaten und stellt die Überlegung an, ob man auch von einer Strafe absehen könnte.
Vater richtet nur eine Frage an die Schwimmlehrerin
Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung bekommt die Schwimmlehrerin. Sie sucht den Blick des Vaters. „Es tut mir furchtbar leid“, wiederholt sie mehrfach. Schließlich schaut er sie an und fragt kaum hörbar: „Warum hast du die Kinder nicht durchgezählt?“ Sie holt Luft, doch da schickt der Richter schon alle bis zur Urteilsverkündung vor die Tür.
Das Urteil: zehn Monate auf Bewährung. Die Kosten des Verfahrens muss die Angeklagte tragen. „Wir hatten als Gericht die Aufgabe, einen Fall zu rekonstruieren, der dramatischer nicht sein kann“, sagt der Richter zu der Angeklagten. „Sie haben Verantwortung für die Kinder, die die Eltern Ihnen abgegeben haben, in dem Glauben, Sie haben das im Griff.“
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Die Angeklagte habe als Kursleiterin mehrere Sorgfaltspflichten verletzt, so der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, die Schwimmlehrerin hätte den Tod des Mädchens verhindern können, wenn sie die anderen Kinder aus dem Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.
Das Urteil nehmen die Schwimmlehrerin und der Vater ruhig und gefasst auf. Einen Brief, den sie der Familie geschrieben hat, will er nicht annehmen. Noch nicht, wie er sagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.