Frauen belästigt und befummelt? Der Widerling aus der Staatsanwaltschaft
„Ich sage lieber nichts, schließlich bin ich noch in der Probezeit“: Aus Angst vor Vergeltung wagte es eine Auszubildende lange nicht, sich jemandem anzuvertrauen. Schließlich ging es bei den erlebten Grenzüberschreitungen um ihren direkten Vorgesetzten in der Hamburger Staatsanwaltschaft. Doch sie war nicht die Einzige, die die Gegenwart ihres Chefs fürchtete. Inzwischen ist der Ausbilder wegen sexueller Belästigung in 19 Fällen angeklagt. Am zweiten Verhandlungstag kamen vor allem Zeuginnen zu Wort, doch auch der Verteidiger machte von sich Reden – mit einer indiskutablen Bemerkung.
Die Zeugin lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. „Ich habe doch gerade gesagt – es war die linke Hand“, entgegnet sie auf die wiederholte Frage des Verteidigers, mit welcher Hand sein Mandant sie am Hintern berührt haben soll. Der fragliche Vorfall geschah vor dem Süßigkeitenregal eines „Netto“-Supermarkts. Die Frau und ihr Ausbilder, der Angeklagte Klaus J. (57), waren in einer Pause zusammen dort.
Hamburg: Ausbilder wegen sexueller Belästigung angeklagt
Als die Auszubildende vor dem Regal stand, habe sich ihr Chef von hinten genähert, ihren Po angefasst und gefragt: „Hast du dir was Schönes ausgesucht?“. Mit vor Furcht versteiftem Körper und gerötetem Gesicht habe sie sich abgewandt, um aus der Situation zu fliehen. „Ich hatte Angst“, berichtet sie.
Während der Schilderungen huschen die Augen des Angeklagten unsicher in Richtung der Zeugin. Klaus J., ein Mann mit kräftiger Statur und schütterem Haar, hält die Hände wie zum Gebet vor sich gefaltet. „Aus meiner Sicht fand dort nichts statt“, wird er später sagen. Es könne sein, dass er mit dem Einkaufskorb versehentlich ihren Hintern gestreift habe, mehr nicht.
Doch laut der Zeugin gab es weitere Vorfälle: Kommentare über ihr Äußeres, penetrante Fragen, ungefragtes Streicheln. Mit Kolleginnen habe sie dann vielsagende Blicke ausgetauscht. „Das waren stumme Hilfeschreie.“
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Zu Vorgesetzten zu gehen habe sie sich nicht getraut, aus Angst, in der Ausbildung durchzufallen. Auch der Umstand, dass J. im Personalrat sitzt, habe sie abgeschreckt.
Gegen einen Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein
Gemeinsam mit zwei anderen Frauen, die Ähnliches erlebten, zeigte sie ihren Ausbilder schließlich an. Wegen sexueller Belästigung wurde der Justizhauptsekretär per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Doch Klaus J., seit 1997 in der Staatsanwaltschaft beschäftigt, legte Einspruch ein, so dass am Freitag die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg eröffnet wurde.
Die vorgeworfenen Taten sollen zwischen Januar bis April 2023 passiert sein, vor allem in der Auszubildenden-Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, wo J. tätig war. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er vom Dienst freigestellt.
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„Ich habe mich bei ihm direkt unwohl gefühlt“, sagt eine weitere Zeugin, die ihre Ausbildung nach der Station bei Klaus J. abbrach. Sie sei die ganze Zeit mit ihm in einem kleinen Büro gewesen, musste sich einen Schreibtisch mit ihm teilen. „Es war unangenehm. Wir saßen acht Stunden lang Stuhl an Stuhl.“
„War das der Enge des Raums geschuldet, oder dem Verhalten des Angeklagten?“, will die Richterin wissen. „Beides“, sagt die Zeugin. Klaus J. protestiert: „Man kann mich doch nicht für das kleine Zimmer verantwortlich machen!“
„Waren Sie an dem Tag auffällig gekleidet?“
Eine andere Zeugin berichtet von unangenehmen Blicken, die sie beim gemeinsamen Weghängen von Akten auf ihrem Körper gespürt habe. „Waren Sie an dem Tag auffällig gekleidet?“, fragt der Verteidiger. Sein Mandant kichert.
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Da eine der Frauen, die Klaus J. anzeigte, wegen einer Krankmeldung nicht angehört werden kann, endet der Prozesstag am Dienstag vorzeitig. Am 26. September wird das Verfahren fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil gefällt werden.