Die Angeklagte Sibel C. mit ihren Verteidigern im Sitzungssaal

Sibel C. (damals 25) mit ihren Verteidigern bei ihrem ersten Prozess im April 2023 vor dem Amtsgericht Altona. Foto: Daniel Dörffler

Falsche Heilpraktikerin soll nach Verurteilung einfach weitergespritzt haben

Sibel C. saß schon einmal auf der Anklagebank und kassierte eine Bewährungsstrafe. Doch das hielt die Kosmetikerin offenbar nicht davon ab, weiter zu praktizieren und ihren Kunden illegalerweise Hyaluronsäure zu spritzen. Jetzt steht die 27-Jährige erneut vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Betreiberin eines Beautysalons in Ottensen Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, gefährliche Körperverletzung und gewerbsmäßigen Betrug vor. Erstmals musste sich Sibel C. im April 2023 vor dem Amtsgericht Altona verantworten. Laut Anklage soll sie zwischen 2020 und Februar 2023 bei 39 Kundinnen gegen Barzahlung in ihrem Salon sowie in ihrer Wohnung in Osdorf Unterspritzungen mit Hyaluronsäure im Gesichtsbereich vorgenommen haben. Und das, ohne über eine entsprechende Zulassung für die Ausübung des Berufs zu verfügen. Denn das Auf-, beziehungsweise Unterspritzen mit Hyaluron-Fillern ist ausschließlich Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten. Für die Behandlungen warb sie laut Anklage auf Instagram und verdiente in der Zeit rund 10.000 Euro.

Opfer litten unter Schmerzen und Schwellungen

Die Eingriffe nahm sie offenbar überwiegend an den Lippen, aber auch am Kinn, der Nase und unter den Augen vor. Ihre Opfer hätten danach unter Schmerzen und Schwellungen gelitten. In einigen Fällen ist die Behandlung wohl auch optisch misslungen – die Staatsanwältin sprach damals in der Anklage lapidar von „unerwünschten Ergebnissen“.


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Der Prozess wurde damals zweimal vertagt und Sibel C. musste zwischendurch sogar in Untersuchungshaft, da der Verdacht bestand, dass sie mit den Unterspritzungen weitergemacht hatte.

Falsche Heilpraktikerin soll trotz Verurteilung weiter praktiziert haben

Im November 2023 verurteilte sie das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und entschied, dass sie einen Betrag von 10.219 Euro in die Staatskasse zahlen soll. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Doch die Verurteilung hielt die Kosmetikerin offenbar nicht davon ab, ihrer Beschäftigung weiter nachzugehen. Sie soll fünfmal die Lippen von drei weiteren Kundinnen in ihrem Salon in Ottensen aufgespritzt haben – zwei von ihnen am 19. November 2024 – also nicht mal ein Jahr nach Prozessende. Die Kunden sollen für ihre Leistungen insgesamt 720 Euro gezahlt haben. Über eine Zulassung verfügte sie demnach allerdings weiterhin nicht.

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Am Dienstag wird ihr erneut der Prozess gemacht. Dann werden sowohl das Berufungsverfahren als auch die neuen Anklagepunkte vor der Großen Strafkammer verhandelt.

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