Erstes Urteil: 15-Jähriger am Steindamm angeschossen – „Er ist frei und das zählt!“
Der Fall beschäftigt Hamburg seit Monaten: Ein 15-jähriger Niederländer schießt völlig unvermittelt auf einen 49-jährigen Tschetschenen, der gerade mit Bekannten in einem Restaurant am Steindamm sitzt. Das Opfer rennt dem Schützen mit weiteren Männern hinterher. Sie überwältigen den Jugendlichen und schießen zweimal durch seine Oberschenkel. Die drei Männer müssen sich seit Anfang Juni wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Am Freitag gab es eine Überraschung: völlig unerwartet fiel das erste Urteil.
Die Tür zum Besucherraum des Gerichtssaals öffnet sich scheppernd. Immer wieder kommen neue Zuschauer dazu – auch am fünften Verhandlungstag. Sie sitzen an der Scheibe, winken ihren angeklagten Angehörigen zu und versuchen, mit Handzeichen zu kommunizieren. Nacheinander werden Rizvan A., Adam N. und Adam A. aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt. Adam A. nimmt neben seinem Verteidiger Platz, dreht sich zu den Zuschauern um und lächelt sehnsüchtig. Seit dem 12. Januar sitzt er getrennt von Familien und Freunden in Untersuchungshaft. Doch das soll sich bald ändern.
Erstes Urteil fällt bereits am Freitag
Der Verteidiger von Adam A. stellt einen Antrag auf Abtrennung des Verfahrens. Der Vorsitzende Richter stimmt zu und ermöglicht so, dass Adam A. bereits am Freitag verurteilt werden kann – vor den anderen beiden Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Sie saßen am 12. Januar zunächst gemeinsam in einem Lokal am Steindamm in St. Georg, als Mike F. (15) hineinstürmte und dann mit einer Schreckschusswaffe aus kürzester Entfernung auf das Bein des Angeklagten Rizvan A. geschossen haben soll.
Daraufhin verfolgten sie den 15-jährigen Schützen in ein Restaurant am Hansaplatz. Dort schlugen und traten sie laut Anklage mehrfach auf ihn ein. Rizvan A. soll außerdem zweimal auf Mike F. geschossen haben. Das Opfer ließen sie mit zwei Durchschussverletzungen an beiden Oberschenkeln, einer Nasenbeinfraktur, einer Schädelprellung und einer Kopfplatzwunde zurück.
Staatsanwältin spricht von klassischer Mittäterschaft
Auf einer Videoaufnahme, die zuvor im Gericht gezeigt wurde, ist der komplette Angriff zu sehen. Dort lässt sich auch erkennen, dass Adam A. nicht selbst zuschlug oder trat, sondern den 15-Jährigen festhielt, während die anderen beiden auf ihn einprügelten. „Das klassische Bild von Mittäterschaft“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Wir haben hier einen gravierenden Akt von Selbstjustiz von drei erwachsenen Männern gegen einen 15-jährigen Jungen, in aller Öffentlichkeit“, sagt sie weiter und fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung.
Der Verteidiger von Adam A. kritisierte eine fehlende rechtliche Differenzierung. Sein Mandant habe das Opfer lediglich festgehalten und sei zudem nicht mehr beteiligt gewesen, als Mike F. angeschossen wurde. Außerdem seien weitere Aspekte zu berücksichtigen: Adam A. hatte seine Taten direkt zu Beginn eingeräumt und vor Gericht versucht, sich bei Mike F. zu entschuldigen. „Mit viel Mühe und Not hat er von seinem Bürgergeld 1000 Euro Schadensersatz aufgebracht“, sagt der Verteidiger.
Darüber hinaus sei sein Mandant nicht vorbestraft, habe drei Abschlüsse und stabile familiäre Beziehungen. „Es ist also von künftiger Straffreiheit auszugehen“, sagt der Anwalt und schlägt eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Monaten vor.
Das erste Urteil im Steindamm-Prozess: „Sie dürfen jetzt nach Hause“
Die Kammer zieht sich zurück, um sich zu beraten. Die Zuschauer sitzen angespannt auf den Bänken und warten, bis das Gericht nach einer guten halben Stunde wieder zurückkehrt, um das Urteil zu verkünden: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Strafmildernd ist hier die Ausgangssituation zu sehen, die völlig nachvollziehbare Erregung darüber, dass man friedlich in einem Restaurant sitzt und plötzlich jemand kommt und schießt“, sagt der Richter.
Auch das frühzeitige Geständnis, die Entschädigungszahlung und der Entschuldigungsversuch seien zu berücksichtigen. Es gebe laut Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte so etwas wieder tun könnte. „Wenn wir uns das nächste Mal sehen, dann hoffentlich nicht in einem Gerichtssaal“, sagt der Richter. „Sie dürfen jetzt nach Hause.“
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Der Angeklagte fällt seinem Verteidiger nach der Verkündung um den Hals und umarmt ihn innig. Der Anwalt erklärt zwar, er hätte sich eine noch mildere Strafe für seinen Mandanten gewünscht, aber: „Er ist frei und das zählt.“ Auch auf der Zuschauerbank sitzen lauter glückliche Angehörige, die kurz darauf im Flur auf Adam A. warten, der noch ein letztes Mal in das Untersuchungsgefängnis zurückkehren muss, um seine Sachen zu holen.