Er soll Sex mit seinem Sohn (15) verkauft haben – doch der Richter zweifelt

Der Angeklagte Michael H.
Der Angeklagte Michael H. bei der Urteilsverkündung im Gericht.

Michael H. war unter anderem wegen besonders schwerer Zwangsprostitution angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seinen 15-jährigen Sohn unter Drohungen mehrfach zu sexuellen Handlungen mit verschiedenen Freiern gezwungen zu haben – darunter ein Pastor. Doch vor Gericht ergaben sich im Laufe des Verfahrens Zweifel, die das Urteil maßgeblich beeinflussten.

Der Angeklagte Michael H. wurde am Donnerstag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der 47-Jährige wurde in nahezu allen Punkten freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm beim Prozessauftakt am 1. Juli Zwangsprostitution in Tateinheit mit Zuhälterei, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener sowie gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Michael H. habe seinen minderjährigen Sohn von März bis Juni 2022 zu sexuellen Handlungen mit diversen Freiern gezwungen, darunter ein Pastor, so die Anklage.

Unstimmigkeiten bei der Zeugenaussage des Sohnes

Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf die Aussagen des Sohnes, der die Urteilsverkündung von der Zuschauerbank aus mitverfolgte. Bei der Befragung vor Gericht des inzwischen 18-Jährigen ergaben sich dann erhebliche Zweifel: „Wir glauben nicht, dass der Zeuge sich alles ausgedacht hat. Er hat uns aber in wesentlichen Punkten angelogen“, so der Vorsitzende Richter. Vor Gericht sollen einzelne Fälle komplett anders geschildert worden sein als bei der Polizei. Außerdem habe der Sohn zugegeben, sich auch freiwillig prostituiert zu haben.

Vorwurf der Zwangsprostitution wurde fallengelassen

Die Kammer kam daher zu dem Schluss, dass der Vater seinen Sohn nicht zu sexuellen Handlungen gezwungen oder ihm gedroht hatte, weshalb der Vorwurf der Zwangsprostitution fallengelassen werden musste. Michael H. wusste allerdings von den Handlungen seines Sohnes und soll sein Vertrauen gewerbsmäßig zum eigenen Vorteil ausgenutzt haben.

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„Diese Strafe ist, anders als es den Anschein hat, nicht besonders mild“, erklärt der Richter. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass Michael H. nicht vorbestraft ist und seit dem Tatzeitraum nicht weiter auffällig wurde.