Er lebte frei in Hamburg: Mörder 43 Jahre nach der Tat verurteilt

Karl N. (Name geändert) beim Prozessauftakt Mitte April. Sechs Wochen später wurde er wegen Mords verurteilt.
Karl N. (Name geändert) beim Prozessauftakt Mitte April. Sechs Wochen später wurde er wegen Mordes verurteilt.

Karl N. postete auf Facebook zahlreiche Fotos von seinen Ausflügen in Hamburg – beim Osterfeuer am Elbstrand, beim Hafengeburtstag an den Landungsbrücken oder beim Einkaufsbummel in der Europa-Passage. Er führte jahrzehntelang ein freies Leben – bis ihn das Rauchen einer Zigarette 43 Jahre später einholte und als Mörder enttarnte.

Karl N. zeichnet ein Kreuz in die Luft, faltet die Hände und schaut kurz zum Himmel. Dann betritt die Vorsitzende den Saal. Sie wird heute das Urteil über ihn sprechen: sechs Jahre und drei Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Der Angeklagte ist heute 62 Jahre alt, als er die Tat beging, war er jedoch erst 18.

Cold Case: „Angelique“ wurde 1983 in ihrem Wohnwagen erschossen

Am 11. Januar 1983 wurde die Transprostituierte „Angelique“ in ihrem Wohnwagen am Nagelsweg (St. Georg) erschossen – von Karl N., davon ist das Gericht überzeugt. „Für uns sind keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft geblieben“, sagte die Richterin.

Einen Tag nach dem Mord wurde Karl N. festgenommen, weil er mit einem Revolver auf Schaufenster geschossen hatte. Es war der gleiche Waffentyp, es war die gleiche Munition, mit der auf „Angelique“ geschossen wurde. Er besaß eine Jacke, die zur Täterbeschreibung von Zeugen passte, außerdem war er bereits mehrfach vorbestraft. „So viele Zufälle kann es nicht geben“, begründet die Richterin. Karl N. kam damals trotzdem frei.

Ermittler entdeckten den DNA-Treffer schon im Jahr 2004

2004 stießen die Ermittler bereits auf einen DNA-Treffer an einer Zigarette im Auto des Opfers. Der Fall hätte schon damals aufgeklärt werden müssen, räumt die Vorsitzende ein. Eine zufällige DNA-Übereinstimmung ist ausgeschlossen.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil sich die Tat nicht endgültig beweisen lasse. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Das Gericht blieb leicht hinter der Forderung zurück, weil der Angeklagte gehörlos ist und die Haftumstände ihn daher stärker treffen.

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„Ich möchte noch etwas sagen“, unterbricht Karl N. schließlich, nachdem das Urteil gefallen ist. Er wolle noch einmal mit der Polizei sprechen, könne das alles nicht verstehen. „Ich schwöre auf Gott, dass das Urteil falsch ist“, sagt er. Aber in diesem Saal entscheidet allein die Richterin.

Karl N. postete auf Facebook zahlreiche Fotos von seinen Ausflügen in Hamburg – beim Osterfeuer am Elbstrand, beim Hafengeburtstag an den Landungsbrücken oder beim Einkaufsbummel in der Europa-Passage. Er führte jahrzehntelang ein freies Leben – bis ihn das Rauchen einer Zigarette 43 Jahre später einholte und als Mörder enttarnte.