Eltern schockiert: Junge (1) totgefahren – doch vor Gericht gibt’s einen Freispruch
Sein Mandant würde „am liebsten unter die Erde kriechen“ – zu Daniel – sagte der Verteidiger von Aydin A. zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Bergedorf. Aydin A. war der fahrlässigen Tötung angeklagt: Im Juni 2022 parkte der 35-Jährige vor einer Geflüchtetenunterkunft aus und fuhr dabei den einjährigen Daniel tot. Der Prozess dauerte über einen Monat – nun steht das Urteil fest.
Am 4. März war der Prozess um Aydin A. gestartet. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Laut Anklage soll er im Juni 2022 auf dem Parkplatz einer Notunterkunft den einjährigen Daniel angefahren haben. Das Kind starb noch am Unfallort. Der Angeklagte äußerte sich zu Beginn nicht, die Mutter schilderte hingegen unter Tränen den Tag, an dem sie ihren Sohn verlor.
Der Einjährige hielt sich damals mit seiner Mutter auf dem Parkplatz vor dem Gebäude am Curslacker Neuen Deich auf. Blessing Enoghama wollte den Kinderwagen holen, um mit ihrem Sohn zu einem Termin zur Kindergartenanmeldung zu gehen. Doch dazu kam es nicht mehr.

Aydin A. (35) hielt sich während der Verhandlung bedeckt. Auch er war an dem Tag vor der Unterkunft. Als er mit seinem Kleintransporter losfuhr, erfasste er das Kleinkind. Daniel starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Vor Gericht brach seine Mutter mehrfach in Tränen aus und musste immer wieder schildern, wo sie, ihr Kind und das Fahrzeug gestanden hatten.
Urteil: Gericht hat Zweifel am Unfallhergang
Das Amtsgericht Bergedorf hat Aydin A. nun freigesprochen. „Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme konnten Zweifel am genauen Ablauf nicht ausgeräumt werden. Ein Sorgfaltspflichtverstoß ließ sich dem Angeklagten daher nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisen“, teilte das Gericht mit. Eine eindeutige Schuld konnte damit nicht festgestellt werden.
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Für die Familie Enoghama, die jahrelang um Gerechtigkeit für ihren Sohn kämpfte, ist das Urteil ein schwerer Schlag.
Der Angeklagte hatte im März über seinen Verteidiger mitteilen lassen, dass er sich aufgrund des Vorfalls in psychotherapeutischer Behandlung befinde. „Er möchte am liebsten unter die Erde kriechen – zu Ihrem Sohn“, sagte der Verteidiger zu Daniels Mutter.
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