Eine Frau stürzt sich vom Balkon: Ihr Ex fühlt sich vor Gericht unfair behandelt

Eine Frau stürzte in Eilbek aus Angst vor ihrem prügelnden Partner vom Balkon.
Eine Frau stürzte sich im August in Eilbek aus Angst vor ihrem Partner vom Balkon.

Eine Frau springt nach einem Streit mit ihrem Ex-Freund vom Balkon im vierten Stock ihrer Wohnung in Hamburg-Eilbek. Zuvor soll er ihr massive Gewalt angetan haben. Er flieht vom Tatort, sie erliegt ihren Verletzungen im Krankenhaus. Jetzt steht der 32-Jährige wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht – und fühlt sich unfair behandelt.

Anouar B. sitzt im hellblauen Hemd auf der Anklagebank und schaut etwas verunsichert in das Publikum im Verhandlungssaal 237 des Landgerichts Hamburg. Bevor die Richterin ihn anspricht, macht sie auf den Antrag seines Verteidigers aufmerksam, der dem Gericht Befangenheit dem Angeklagten gegenüber vorwirft.

Verteidigung: Richter befangen dem Angeklagten gegenüber

Der Verteidiger Tim Burkert teilt der MOPO die Hintergründe des Befangenheitsantrags mit. Das Gericht habe außerhalb seines Aufgabenbereichs gehandelt, indem es Kontakt mit der Staatsanwaltschaft über den zweiten Anklagepunkt gehabt habe. Die Verteidigung wurde darüber nicht informiert, so Burkert. Ursprünglich war B. ausschließlich gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen worden.

Der Angeklagte B. neben seinem Verteidiger
Er soll ihr büschelweise Haare ausgerissen und sie gewürgt haben. Jetzt steht B. vor Gericht.

Auf Raten des Gerichts habe die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift um den Punkt erweitert, dass der Angeklagte vom Tatort geflohen sei, weshalb dem Opfer erst spät geholfen werden konnte. Dies liege außerhalb der Befugnis des Gerichts, weshalb der marrokanisch/lybische 32-Jährige das Gefühl habe, man wolle ihn zwingend einbuchten und das Gericht sei befangen ihm gegenüber. Den Antrag lehnte das Gericht bereits ab, doch dagegen legt Burkert Beschwerde ein.

Die Geschädigte R. verstarb an multiplen Verletzungen

Neben Burkert sitzt B. und schweigt, während die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest: Am 17. August 2024 sei es zwischen B. und seiner Ex-Freundin R. zunächst zu einem Streit in der Wohnung des Opfers in der Schellingstraße 16 in Eilbek gekommen, der dann eskalierte. B. habe ihr mit einem Brotmesser eine blutende Verletzung am Daumen zugefügt, ihr büschelweise Haare ausgerissen, sie gewürgt und ihr die Luft abgeschnitten.

R. sei so in Panik geraten, dass sie über das Geländer ihres Balkons im vierten Stock stieg und sprang. Der Angeklagte sei vom Tatort Richtung U-Bahnstation Ritterstraße geflohen, ohne Hilfe zu rufen. Das Opfer soll noch ansprechbar gewesen sein, verstarb aber später im Asklepios-Klinikum St. Georg trotz Reanimationsversuchen an multiplen Verletzungen, schwerem Sauerstoffmangel im Gehirn, Lebereinrissen und Beckenbrüchen. Nach B. wurde mit europäischem Haftbefehl gefahndet, weil dieser sich bereits ins Ausland abgesetzt hatte. Gestellt wurde er im November in der italienischen Gemeinde Vigevano.

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Der Entscheid über die Befangenheit der Richter wird darüber entscheiden, wann die Verhandlung fortgeführt werden kann. Laut Plan soll es am Montag, den 26. Mai, weitergehen. Dort wird B. eine Erklärung verlesen lassen aber keine Fragen beantworten, wie sein Verteidiger bekannt gab. Insgesamt sind neun Verhandlungstermine geplant.

Eine Frau springt nach einem Streit mit ihrem Ex-Freund vom Balkon im vierten Stock ihrer Wohnung in Hamburg-Eilbek. Zuvor soll er ihr massive Gewalt angetan haben. Er flieht vom Tatort, sie erliegt ihren Verletzungen im Krankenhaus. Jetzt steht der 32-Jährige wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht – und fühlt sich unfair behandelt.