„Dumm, faul, doof“: Entlassener UKE-Chefarzt vor Gericht – da geht’s heftig zur Sache

Angeklagter Arzt auf Gerichtsflur
Der entlassene UKE-Professor (M.) mit seinen Anwälten Matthias Kroll (hinten) und Torsten Meyer im Hamburger Arbeitsgericht.

Die Anschuldigungen der Kolleginnen und Kollegen sind zahlreich und verheerend. Jetzt klagt der geschasste UKE-Chefarzt vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Am Dienstag erhielten die Zuschauer erstmals einen detaillierten Einblick in die Vorwürfe gegen den einst mächtigen Mediziner – inklusive herabwürdigenden Äußerungen, rassistischer Stereotype und sexistischer Handlungen, mit denen er seine Mitarbeiter bedacht haben soll.

Tatsächlich wiegen die Vorwürfe der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen des Arztes schwer: Als „gehirnamputiert“ soll er Kollegen bezeichnet haben, als „dumm, faul, doof“. Sätze wie „Araber kann man schuften lassen, die beschweren sich nicht“, soll er geäußert haben. Außerdem meldete eine OP-Schwester anonym, der Chefarzt habe sich „minutenlang den Schritt gerichtet und dabei mit Blick zu ihr mit den Augenbrauen gewackelt“, trägt der Vorsitzende Richter aus seinen Akten vor. Der Mediziner wirkt im Gerichtssaal kontrolliert, Augenkontakt zu den Zuschauern vermeidet er.

Beleidigungen, Rassismus, sexuelle Belästigung

Rund 30 Mitarbeiter des Professors hatten sich in einem Brandbrief schon im vergangenen Frühjahr an die UKE-Leitung gewandt, wie die MOPO am 28. Juni 2024 aufgedeckt hatte. Sie fürchteten wegen der OP-Methoden des Chefs um das Wohl der Patienten und warfen dem Arzt einen sexistischen und herabwürdigenden Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor. Das Schreiben war anonym. Die Ärzte und Pfleger fürchteten Repressalien. Die Klinik kündigte dem Chefarzt fristlos, gegen diese Kündigung klagt er nun beim Hamburger Arbeitsgericht an der Osterbekstraße (Barmbek-Süd).

Dies könnte Sie auch interessieren: Freigestellter UKE-Arzt will weiter arbeiten

Zudem stünde der Vorwurf des Betruges im Raum. Der Chefarzt soll sich aus Abrechnungsgründen als anwesend im OP-Protokoll eingetragen haben, obwohl er nicht dabei war. Dies hatte eine OP-Schwester angegeben. „Das ist ein handfester Vorwurf. Sollte sich dieser zweifelsfrei belegen lassen, würde das für mich als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen“, so der Vorsitzende Richter.

UKE braucht jetzt Zeugen vor Gericht

Doch genau das ist das Problem. Alle Vorwürfe erfolgten anonym. Einige Angaben sind dem Richter zu pauschal, zeitlich zu ungenau. Das UKE müsse die Vorwürfe konkret belegen. Das bedeutet: die Klinik braucht Zeugen, die vor Gericht aussagen. Vier Wochen hat das Krankenhaus jetzt Zeit bekommen, die Kolleginnen und Kollegen zu ermutigen, vor Gericht – und damit vor ihrem ehemaligen Vorgesetzten – auszusagen. Der Richter: „Sonst würde der Beklagte beweisfällig bleiben und die Vorwürfe für eine Kündigung ohne Abmahnung nicht ausreichen.“

Dies könnte Sie auch interessieren: UKE trennt sich von umstrittenen Professor

Der Fortsetzungstermin soll am 8. April stattfinden. Ob und wie viele Mitarbeiter des UKE sich als Zeugen vor Gericht finden werden, ist unklar.