Die drei Angeklagten im Alter von 21 und 19 Jahren stehen im Landgericht im Saal neben ihren Anwälten.

Die drei Angeklagten im Alter von 21 und 19 Jahren sollen gemeinsam von einer Fußgängerbrücke am St. Pauli Fischmarkt Gegenstände auf ein fahrendes Auto geworfen haben. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

„Bullen haben uns gepackt“: War das versuchter Mord?

Es war ein Schreckmoment für einen Autofahrer: Eine Gasflasche war im vergangenen September am St. Pauli Fischmarkt von einer Brücke auf seine Frontscheibe gefallen. Nun wurde den drei mutmaßlichen Tätern in Hamburg der Prozess gemacht – wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes.

Vor dem Hamburger Landgericht hat der Prozess gegen drei junge Leute begonnen, die am St. Pauli Fischmarkt ein Auto mit Flaschen beworfen haben sollen. Die zwei 19 Jahre alten Frauen sowie eine 21-jährige Person, die laut Gericht darum gebeten hatte, im Prozess als Frau angesprochen zu werden, müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Laut Anklage hatten sie im September vergangenen Jahres nachts mehrere Glas- und eine rund anderthalb Kilogramm schwere Lachgasflasche von einer Fußgängerbrücke auf ein darunter hindurchfahrendes Auto geworfen.

Lachgasflasche schlug in Frontscheibe ein

Der Wagen sei zunächst von einer Glasflasche im Bereich der Motorhaube getroffen worden. Dann sei die Lachgasflasche in die Frontscheibe eingeschlagen, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage. Der Fahrer habe sich erschreckt und sein Auto stark abgebremst – sei aber trotz der zersplitterten Scheibe unverletzt geblieben. 

Die Angeklagten hätten billigend in Kauf genommen, dass die Lachgasflasche die Scheibe durchschlagen und Insassen des Fahrzeugs tödlich verletzen könne, sagte die Staatsanwältin. Zudem hätten sie die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet.

Vorwurf des versuchten Mordes könnte fallengelassen werden

Nach Verlesung der Anklage unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung zunächst für ein Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten. Anschließend sagte er, dass für das Gericht Zweifel bestünden, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt hätten. „Am Ende ist es denkbar, dass es nicht dazu kommt“, sagte er.

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Der Richter appellierte an die Angeklagten, sich zur Tat zu äußern und ihre Beweggründe zu schildern. Außerdem regte er an, sich bei dem Autofahrer zu entschuldigen. Die Verteidiger kündigten Einlassungen ihrer Mandanten für die nächsten Verhandlungstage an. 

Für die beiden nicht vorbestraften 19-Jährigen stellte der Richter Jugendstrafen in Aussicht, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Ob dies auch bei der 21 Jahre alten Person möglich sei, sei hingegen zu bezweifeln, da diese zuvor bereits nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und schon einmal in Jugendarrest gewesen sei, sagte er. 

Handyvideos mit Drogen und Schusswaffen

Im Gerichtssaal wurden Videos vorgespielt, die auf dem Handy einer Angeklagten sichergestellt worden waren. Unter anderem war darin zu hören, wie diese in der Tatnacht sagt: „Wir haben Autos mit Bierflaschen abgeschmissen.“ Außerdem wurde eine später verfasste Nachricht mit dem Text gefunden: „Bullen haben uns gepackt. Schlafe heute in der Zelle wegen Sachbeschädigung. Melde mich morgen“. 

Vor der Tat hätten die Angeklagten regelmäßig über Snapchat oder Whatsapp kommuniziert, sagte der Richter. Häufig sei es laut kriminalpolizeilicher Auswertung dabei auch um Drogen gegangen. 

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Auf einem Bild sei „weißes Pulver auf Mobiltelefon in sogenannte Lines aufgeteilt“ zu sehen gewesen. In einem Handyvideo werde aus einer Schusswaffe ein Schuss in die Luft abgefeuert, sagte der Richter. Eine Stimme sei mit den Worten zu hören: „Für meinen Darling.“

Die Angeklagten waren einen Tag nach der Tat aufgrund von Zeugenaussagen festgenommen worden. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am Freitag kommender Woche fortgesetzt. (dpa/mp)

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