„Das würde mein Leben vernichten“ – Kokstaxi-Fahrer verurteilt

Der Verteidiger des Angeklagten, hält seinem Mandanten eine Jacke vor. Der 46-Jährige soll als Kokstaxi-Fahrer tätig gewesen sein.
Der Verteidiger verdeckt seinen Mandanten mit einer Jacke. Der Angeklagte (46) soll als Kokstaxi-Fahrer tätig gewesen sein.

Am Donnerstagmorgen sitzt Omid H. (Name geändert) ruhig neben seinem Verteidiger. Heute wird das Urteil für den Kokstaxi-Fahrer fallen, doch bevor es so weit ist, holt der Verteidiger zu einer dramatischen Rede aus. Zum Schluss appelliert der Angeklagte selbst an die Richterin: Sollten er und seine Frau getrennt werden, würde das sein Leben zerstören.

„Was soll es denn bringen? Was machen wir hier?“, ruft der Verteidiger von Omid H. in den spärlich besetzten Saal im Landgericht. Seine Stimme hallt von den Wänden wider. Der Verteidiger hält sein Plädoyer. Er fragt, was es der Gesellschaft und dem Staat nütze, seinen Mandanten ins Gefängnis zu stecken. „Der Kernpunkt vom Strafrecht ist, Unrecht zu sühnen und Menschen auf einen geraden Weg zu bringen“, sagt er.

Kokstaxi-Fahrer wurde von seiner Frau mit GPS-Tracker ausgestattet

Es ist der letzte Prozesstag im Fall von Omid H. Der 46-Jährige ist des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Zwischen April und Juli 2024 fuhr er in seiner Mercedes A-Klasse durch das Hamburger Stadtgebiet und verkaufte Kokain an unbekannte Abnehmer. Die Bande soll aus mindestens drei Leuten bestanden haben.

Die Tat hat er bereits gestanden. Er lieferte Kokain à 0,5 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 50 Prozent aus. Mit den Fahrten als Kokstaxi-Fahrer soll er 56.755 Euro erwirtschaftet haben, davon habe er 12.760 Euro behalten. Zudem wurden bei der Festnahme 1175 Euro Bargeld einkassiert, die im Auto lagen.

Bereits zu Prozessbeginn am 22. April zeigte sich Omid H. reuevoll. Seine Frau würde ihm nicht mehr vertrauen. Der gemeinsame Kinderwunsch sei auf Eis gelegt und sie habe ihn mit einem GPS-Tracker ausgestattet.

Auch vor der Urteilsverkündung redet der 46-Jährige über seine Frau. Würden die beiden durch einen Gefängnisaufenthalt getrennt werden, würde das „mich und mein Leben vernichten“, sagt Omid H. „Ich habe meiner Familie versprochen, keine Straftaten mehr zu begehen. Ich verspreche, dass ich so etwas nie wieder mache. Keine einzige Straftat“, sagt er.

Verteidiger schwingt Rede: „Fragen Sie sich das“

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zudem soll der Mercedes von Omid H. eingezogen werden, da es als „Tatwerkzeug“ fungierte. Die Aufgabe des Fahrers sei „derart zentral“, sagt der Staatsanwalt. Es gehe bei den Fahrten um das Hauptgeschäft des Handels.

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Der Verteidiger von Omid H. sagt hingegen: „Mein Mandant war ein ausführendes Organ, das für das Überleben der Bande nicht erheblich war. Man muss abzielen auf die da oben“, sagt er und zeigt mit dem Finger in die Luft. „Nicht auf die, die hier unten sitzen.“

„Mein Mandant hat natürlich Unrecht begangen. Aber reicht dieses persönliche Unrecht aus, ihm seinen Job, seine Beziehung und alles, was er aufgebaut hat, zu nehmen und sein Leben zu vernichten? Weil das ist es.“ Dann richtet er den Blick zur Richterin. „Braucht die Gesellschaft das, dass mein Mandant drei Jahre ins Gefängnis muss? Fragen Sie sich das.“ Wenn Omid H. ins Gefängnis gehen würde, würde der Staat an ihm nicht mehr verdienen. Wenn er seinem normalen Job weiter nachgehen könnte, schon. Er fordert zwei Jahre auf Bewährung.

Gericht verkündet Urteil und Verteidiger lächelt

Und tatsächlich entscheidet sich das Gericht für eine zweijährige Freiheitstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Mercedes‑A‑Klasse und die 12.760 Euro werden eingezogen. Bei der Verkündung lächelt der Verteidiger seinen Mandanten an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Wie auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft kommt die Richterin auf seine Rolle in der Bande zu sprechen. „Sie waren nicht der Bandenchef, sondern hatten eine untergeordnete Rolle.“ Dann zögert sie kurz und sagt: „Sie sind einer der ‚Deppen‘, die auf der Straße sind. Werden sie festgenommen, werden sie einfach ersetzt.“ Gleichzeitig funktioniere das System ohne die Fahrer nicht. „Ich hoffe, dass Sie sich das als ganz dicke Warnung zu Herzen nehmen.“ Sollte das Gericht mitbekommen, dass er wieder straffällig wird, drohe der sofortige Widerruf des Urteils.

Am Donnerstagmorgen sitzt Omid H. (Name geändert) ruhig neben seinem Verteidiger. Heute wird das Urteil für den Kokstaxi-Fahrer fallen, doch bevor es so weit ist, holt der Verteidiger zu einer dramatischen Rede aus. Zum Schluss appelliert der Angeklagte selbst an die Richterin: Sollten er und seine Frau getrennt werden, würde das sein Leben zerstören.

„Was soll es denn bringen? Was machen wir hier?“, ruft der Verteidiger von Omid H. in den spärlich besetzten Saal im Landgericht. Seine Stimme hallt von den Wänden wider. Der Verteidiger hält sein Plädoyer. Er fragt, was es der Gesellschaft und dem Staat nütze, seinen Mandanten ins Gefängnis zu stecken. „Der Kernpunkt vom Strafrecht ist, Unrecht zu sühnen und Menschen auf einen geraden Weg zu bringen“, sagt er.