Christian Drosten siegt vor Gericht: Corona-Behauptung darf nicht wiederholt werden
Klarer Sieg für den Virologen Christian Drosten: Der Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf zentrale Vorwürfe gegen ihn nicht weiter verbreiten. Es geht um Aussagen zum Ursprung des Coronavirus – und um den schweren Vorwurf der Täuschung.
Auslöser war ein Interview im Magazin „Cicero“ vom Februar 2022 mit der Überschrift „Stammt das Coronavirus aus dem Labor?“. Darin hatte Wiesendanger behauptet, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt in die Irre geführt. Dabei bezog sich Wiesendanger vor allem auf einen offenen Brief zu Beginn der Pandemie, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht hatten. Darin wiesen sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück. Außerdem stellte er eine Initiative, an der Drosten beteiligt war, so dar, als habe sie möglichst uneingeschränkte Virusforschung durchsetzen wollen.
Christian Drosten erringt Erfolg vor Gericht
Der Virologe an der Berliner Charité zog vor Gericht – mit Erfolg. Bereits im März 2022 untersagte das Landgericht Hamburg die Aussagen per Eilentscheidung. Diese wurde im Mai bestätigt, auch eine Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte Ende 2022.

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Besonders deutlich wurde das Gericht beim Täuschungsvorwurf. Dabei handele es sich nicht um eine Meinung, sondern um eine überprüfbare Behauptung. Das bedeutet: Wer so etwas sagt, muss es auch belegen können. Genau das gelang Wiesendanger nicht.
Pressekammer gibt Christian Drosten Recht
Die Richter stellten klar: Es gibt keinen Beweis dafür, dass Drosten bewusst falsche Angaben gemacht hat. Im Gegenteil habe er durchgehend die Einschätzung vertreten, dass ein natürlicher Ursprung des Virus wahrscheinlicher sei – auch öffentlich, etwa im NDR-Podcast „Coronavirus Update“.

Auch eine weitere Aussage kassierte das Gericht: Wiesendanger hatte behauptet, die von Drosten mitgegründete Initiative „Scientists for Science“, habe erreichen wollen, dass die Virusforschung möglichst ohne Einschränkungen läuft. Auch das stimmt laut Gericht nicht. Die Initiative habe selbst betont, Risiken zu begrenzen – etwa durch Regeln und Gesetze.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mp)
Transparenzhinweis: In einer vorherigen Fassung des Textes hieß es missverständlich, das Verfahren sei „endgültig entschieden“. Die entsprechende Stelle wurde angepasst.
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