Bar von außen

Patrik D. soll Schutzgeld vom Chef des Traditions-Lokals „L'Espresso Bar“ erpresst haben. (Archivbild) Foto: Florian Quandt / Elias Lübbe

Chef von Traditions-Italiener in Hamburg erpresst? 41-Jähriger vor Gericht

Im Mai 2024 taucht ein Mann im italienischen Restaurant im Grindelviertel auf und forderte vom Chef 45.000 Euro. Angeblich schuldet er diese Summe einem ehemaligen Geschäftspartner. Als der Chef nicht zahlen will, droht der Mann mit „bösen Jungs“. Es kommt zum Prozess, der Geldeintreiber wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch weder er noch die Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil.

Am Montag soll deshalb im Hamburger Landgericht über die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil verhandelt werden.

Am Abend des 12. Mai 2024 soll der Angeklagte – zusammen mit einem anderen Mann – im Restaurant „L’Espresso Bar“ im Grindelviertel nach dem Chef gefragt haben. Als dieser sich zu ihnen setzte, soll er sich auf Rumänisch als Geldeintreiber ausgegeben haben. Sein Auftrag: Der Wirt solle 45.000 Euro für einen angeblichen Anspruch eines früheren Geschäftspartners zahlen.

Laut Anklage drohte Patrik D. dem Gastronomen damit, dass sonst „böse Jungs“ vorbeikämen, die „wüssten Bescheid, was sie zu tun haben“. Ob die Schulden überhaupt echt waren, soll dem Angeklagten egal gewesen sein – er habe es zumindest für möglich gehalten, dass es den Anspruch gar nicht gab, so die Staatsanwaltschaft.

L’Espresso Bar: Mann soll Gastronom in Rotherbaum erpresst haben

Als der Wirt sich weigerte, das Geld zu zahlen, suchte ihn der Mann am 21. Mai 2024 erneut auf, um die Summe einzutreiben. Dabei soll er aus einem Auto heraus auf ein Treffen zwischen dem Restaurant-Besitzer und seinem ehemaligen Geschäftspartner gedrängt haben. Doch auch diesmal blieb der Restaurantbesitzer standhaft und zahlte nicht. Stattdessen erstattete der Wirt Anzeige.

Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Patrik D. im Juli 2025 zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Jetzt kommt es zum Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht. (Archivbild) Elias Lübbe
Gerichtssaal 263 im Strafjustizgebäude: Der Angeklagte Patrik D. hält sich als Schutz vor den Kameras einen Aktenordner vors Gesicht.
Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Patrik D. im Juli 2025 zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Jetzt kommt es zum Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht. (Archivbild)

Vor Gericht bestritt der Anwalt von D., dass es Drohungen gegeben habe. Stattdessen bezeichnete er die Gespräche zwischen seinem Mandanten und dem Wirt als ein „moralisches Ins-Gewissen-Reden“.

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Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Patrik D. am 16. Juli 2025 wegen versuchter räuberischer Erpressung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Doch nun kommt der Fall vor das Schöffengericht – dort wird über die Berufungen beider Seiten verhandelt. Ob die Strafe bestehen bleibt oder verschärft wird, entscheidet sich im neuen Prozess.

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