Block-Tochter darf nicht als Nebenklägerin gegen ihre Mutter auftreten

Christina Block mit ihren Anwälten
Christina Block am Dienstagmorgen mit ihren Anwälten vor dem Strafjustizgebäude. Links von ihr Ingo Bott, rechts Otmar Kury

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch die Zulassung der Block-Tochter als Nebenklägerin im Prozess gegen ihre Mutter Christina Block aufgehoben. Damit sind jetzt beide Kinder keine Nebenkläger mehr, das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidiger. Jetzt kommt es auf das dänische Familiengericht an, das bisher immer zugunsten des Vaters entschieden hat – und der befürwortet es, dass seine Kinder gegen die Mutter als Nebenkläger auftreten.

Die Tochter sei entschlossen, vor Gericht ihre Geschichte zu erzählen, in ihren eigenen Worten, vor Publikum und im Beisein der Mutter, so hatte der Opferanwalt des Mädchens die psychische Verfassung seiner Mandantin geschildert. Es sei ihr wichtig, dass sie selbst reden dürfe und nicht immer alle nur über sie reden. Zunächst waren das Mädchen und der jüngere Bruder nicht nur als Zeugen, sondern als Nebenkläger im Prozess gegen Christina Block zugelassen worden. Nebenkläger haben das Recht auf einen Anwalt und bekommen, anders als Zeugen, Akteneinsicht.

Ihre Mutter steht zusammen mit sechs weiteren Angeklagten wegen der gewaltsamen Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023 vor dem Landgericht. Die Verteidiger hatten zunächst gegen die Zulassung des 12-jährigen Sohnes als Nebenkläger geklagt und vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen. Der Vater Stephan Hensel, der in der Silvesternacht zu Boden geschlagen wurde, ist selbst Nebenkläger und hat das auch für die Kinder beantragt.

Dänisches Familiengericht muss entscheiden

Die Richter bezweifeln nun (verkürzt dargestellt), dass der Vater überhaupt entscheiden darf, ob die minderjährigen Kinder als Nebenkläger auftreten. Hensel hat nach der Entführung zwar vom dänischen Familiengericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, aber da er in Hamburg selbst ein Verfahren wegen Kindesentzuges anhängig hat, muss eine außenstehende Person, ein sogenannter „Ergänzungspfleger“, überprüfen, ob die Rolle als Nebenkläger gegen die Mutter wirklich dem Kindeswohl entspricht. Es sei zu befürchten, dass die Kinder in einen Interessenskonflikt geraten, wenn sie erst Nebenkläger gegen die Mutter sind und kurz darauf in einem Prozess aussagen müssen, in dem sich der Vater wegen Kindesentziehung verantworten muss.

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Für diese Überprüfung ist das dänische Familiengericht zuständig, das in der Vergangenheit wiederholt zu dem Ergebnis kam, dass die Kinder auf eigenen Wunsch seit August 2021 beim Vater in Dänemark leben, ausdrücklich nicht zurück zu ihrer Mutter wollen und eine Rückkehr nach Deutschland nicht dem Kindeswohl entspreche. Der Prozess ist für die Klärung der Nebenklage-Frage bis zum 25. Juli unterbrochen.

Die für den zweiten Prozesstag angekündigte Aussage der Mutter wurde verschoben. Christina Blocks Anwalt Ingo Bott zeigt sich kämpferisch: „Je mehr Zeit vergeht, desto größer ist die Sorge, dass insbesondere die 14-jährige Tochter von Frau Block weiter gegen ihre Mutter aufgehetzt wird.“ Das Verfahren sei „nicht für eine persönliche Vendetta eines in Hamburg gescheiterten Vaters gedacht.“