Azubis sexuell belästigt: Ausbilder der Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Er sollte neue Mitarbeitende des Servicebereichs der Staatsanwaltschaft schulen, stattdessen soll er sie betatscht und sich ihnen unsittlich genähert haben: Für seine Taten wurde Justizhauptsekretär der Hamburger Staatsanwaltschaft Klaus J. bereits verurteilt. Doch der 59-Jährige will das Urteil nicht akzeptieren. Jetzt geht der Fall in die nächste Runde.
Die Taten sollen sich zwischen Januar und April 2023 ereignet haben – in der Auszubildenden-Geschäftsstelle der Hamburger Staatsanwaltschaft, wo Klaus J. junge Mitarbeiterinnen betreute. Laut Anklage soll der 59-Jährige mehrere Frauen in sexueller Absicht berührt, mit Kosenamen angesprochen und kommentiert haben, wie sie aussehen. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ihn im Oktober 2024 wegen sexueller Belästigung in 15 Fällen verurteilt hatte (angeklagt war er in 19 Fällen), hat er nun Berufung eingelegt.
Eine Auszubildende erzählte damals vor Gericht, sie habe sich lange Zeit nicht getraut, etwas zu sagen: „Ich sage lieber nichts – ich bin ja noch in der Probezeit.“ Der Mann war schließlich ihr direkter Vorgesetzter – und Mitglied des Personalrats. Die Angst vor Konsequenzen war groß.

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Eine besonders belastende Szene spielte sich ihrer Aussage zufolge in einem Supermarkt ab, den sie zusammen während der Mittagspause aufsuchten. Dort habe sich J. von hinten genähert, ihr an den Po gefasst und gefragt: „Hast du dir was Schönes ausgesucht?“ „Ich hatte Angst“, sagte die Frau im Prozess. Der Angeklagte bestritt die Tat vor Gericht und behauptete stattdessen, er habe sie eventuell „versehentlich mit dem Einkaufskorb berührt“.
Justizhauptsekretär der Hamburger Staatsanwaltschaft erneut vor Gericht
Auch am Arbeitsplatz sollen die Frauen immer wieder bedrängt worden sein. Eine Zeugin erzählte, sie habe sich im Büro eine Art „Schutzwall“ aus Möbeln gebaut, um Abstand zu halten. Eine andere brach ihre Ausbildung nach der Station bei J. ganz ab.
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Zunächst war der Beamte per Strafbefehl zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden – doch Klaus J. legte Einspruch ein. In der folgenden Hauptverhandlung erhöhte das Amtsgericht die Strafe auf 140 Tagessätze. Doch auch dieses Urteil will J. nicht akzeptieren.
Jetzt geht der Fall in die Berufung. Am Montag wird er erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist der Justizhauptsekretär, der seit 1997 in der Staatsanwaltschaft beschäftigt ist, vom Dienst suspendiert.
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