Angeklagter geriet in Hinterhalt: „Habe verzweifelt versucht, zu überleben“
Es soll sich um ein Kapitel im Machtkampf im Hamburger Drogenmilieu handeln: Taylan T. saß in einem Auto, das im vergangenen Jahr von Kugeln durchsiebt wurde – er selbst soll zurückgeschossen haben. Jetzt muss sich der 32-Jährige wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten und gibt eine ausführliche Erklärung dazu ab.
Die Fotos aus der Nacht zum 10. Januar 2023, sie sind Zeugnis einer geplanten Hinrichtung: Sie zeigen an der Straße Am Pulverhof (Tonndorf) einen Audi Q8, komplett von Kugeln durchlöchert. Drin saßen zuvor Kaisar R. und Taylan T., die allem Anschein nach in einen Hinterhalt geraten waren. Beide waren in dem Luxus-SUV von Kaisar R. unterwegs, als neben ihnen ein Wagen hielt, das Feuer eröffnete. R. wurde von mehreren Kugeln getroffen, musste notoperiert werden, überlebte wie durch ein Wunder. Auch T. bekam einen Streifschuss ab.
Kaisar R. und Taylan T. sollen zurückgeschossen haben. Im Auto fand die Polizei zwei Taschen mit Pistolen und einem leer geschossenen Magazin. Täter und Opfer der Schießerei sollen sich gekannt haben, erfuhr die MOPO hinterher, Kaisar R. und Taylan T. beide wegen Drogendelikten polizeibekannt sein. Mutmaßlicher Auftraggeber der Tat: Mansour Ismail, Hamburgs meistgesuchter Drogenboss, nach dem weltweit gefahndet wird. Es soll um geklaute Drogen gegangen sein.
Vorwurf: Mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz
Am Dienstagvormittag sitzt Taylan T. im Hamburger Landgerichts auf der Anklagebank, Saal 288, Sicherheitsbereich des Gerichts. Tatvorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz in mehreren Fällen. Beim Angriff auf Kaisar R. und ihn selbst soll er 15 Schüsse abgefeuert haben, im Januar und März diesen Jahres soll er ebenfalls Waffen dabei gehabt haben – obwohl ihm die Waffenbehörde die „Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen aller Art“ schon im Dezember 2018 untersagt hatte.
Vor Gericht will der 32-Jährige reden – beziehungsweise seinen Anwalt reden lassen. Eine fünfseitige schriftliche Einlassung liegt bereit.
Angeklagter Taylan T.: „In Angst und Schrecken“ gelebt
„Ich habe unerlaubt diese Waffen besessen, ich übernehme die Verantwortung dafür“, verliest der Anwalt im Namen seines Mandanten. Er habe „in Angst und Schrecken“ gelebt, sein Leben und das seiner Familie seien bedroht gewesen. „Ich musste davon ausgehen, dass man mich töten wollte.“
Seit dem Jahr 2021 habe er Nachrichten mit Morddrohungen bekommen – von wem, dazu könne er keine Angaben machen, das bedeute „weitere Gefahr“. Die Nachrichten habe er aber „sehr ernst genommen“. Nach dem „Shisha-Bar-Mord“ in Hohenfelde im Sommer 2022 habe es zudem „Gerüchte in Kreisen“ gegeben, die bei ihm zusätzlich zu Ängsten geführt hätten. An die Polizei habe er sich auch nicht wenden können, man habe ihm gedroht, dass dann seiner Familie etwas passieren werde.
Nach dem Mordanschlag im Januar 2023 habe er sich schließlich in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befunden, verliest der Anwalt von T. Die „Bild“-Zeitung habe ihn im Anschluss in Zusammenhang mit Taten gebracht, mit denen er nichts zu tun gehabt habe – auch das habe ihn in Lebensgefahr gebracht. Außerdem habe er weiter Droh-Nachrichten erhalten.
Mit der Polizei wollte T. auch nach den Schüssen auf ihn und Kaisar R. nicht sprechen, berichtete die MOPO kurz nach der Tat: Er soll sich nicht kooperativ gezeigt haben und keine Angaben zum Ablauf der Ereignisse gemacht haben – typisch für Taten im Milieu.
Vor Gericht lässt T. an diesem Dienstag schließlich verlesen, nach dem Vorfall es habe für ihn „keine andere Wahl“ gegeben, als sich erneut eine Schusswaffe zu besorgen. Er habe „verzweifelt versucht, zu überleben.“ Nachdem sein Anwalt das Schriftstück fertig vorgelesen hat, will Taylan T. vor Gericht keine weiteren Fragen beantworten.
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Im Fortgang des Prozesstags wird ein hochrangiger Kriminalbeamter des Kommissariats für organisierte Kriminalität befragt: Es geht der Verteidigung von T. unter anderem um die Frage, ob für den Angeklagten eine „Gefährdungslage“ bestanden habe, die Polizei ihn hätte besser schützen müssen: Dann wäre es aus Sicht des Anwalts nicht zu weiteren Verstößen gegen das Waffengesetz gekommen. Der Kriminalbeamte kann dazu wenig Erkenntnisbringendes sagen – bei den Ermittlungen habe er sich offenbar „zu sehr auf der Meta-Ebene“ befunden, sagt die Richterin.
Der Prozess wird fortgesetzt, weitere Zeugen sollen gehört werden.