Gericht
Am Anfang grinst der Influencer, am Ende wird er laut
Selbstgefällig sitzt Frithjof N. im Gericht. Der Influencer grinst. Doch als die Richterin das Urteil verkündet, kippt die Stimmung.
Es ist wohl einer dieser Fälle, in denen es heißt: Alles für die Clicks. Wer sich durch die Tiefen des Profils von „LanglebePapa“ wühlt, der wird von einer Welle des Fremdschams und der Fassungslosigkeit überrollt. Dem 33-Jährigen scheint nichts zu peinlich oder grenzüberschreitend zu sein. Jetzt steht er vor Gericht.
Glatze, Bart und eine Brille mit Wiedererkennungswert. So tritt der Influencer (33) in den sozialen Medien auf, so erscheint er auch vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz (Neustadt). Ob er sich das Gesicht verdecken will, als die Kameras sich auf ihn richten? „Nein, ich freue mich“, sagt er und lächelt die Pressefotografen breit an, als sie ihm die Frage stellen.
„LanglebePapa“ vor Gericht – er räumt Taten ein
Frithjof N. ist des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz angeklagt. „Wenn jemand ein Bildnis eines anderen veröffentlichen möchte, also eine porträtartige Fotografie, auf der jemand zu erkennen ist, dann muss er bei dem oder derjenigen vorher eine Einwilligung einholen“, sagt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Stephan Dirks (50) der MOPO. Das Kunsturhebergesetz stamme noch aus Bismarcks Zeiten. „Damals schlichen sich zwei Fotografen zu dem Totenbett Bismarcks und fotografierten ihn, um damit reich zu werden. Sie haben es nicht geschafft, aber daraufhin wurde dieses Gesetz erlassen“, erzählt Dirks weiter. Heute sei das Gesetz nur noch in Teilen erhalten.
Frithjof N. hat in mehreren Fällen fremde Leute gefilmt oder filmen lassen und die Aufnahmen ohne ihre Einwilligung ins Internet gestellt. Er räumt die Taten alle ein.
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Am 3. Februar 2025 ging er in eine McDonald’s-Filiale auf der Reeperbahn und verlangte von einer Mitarbeiterin im Bereich der Toiletten eine Quittung für den Toilettenbesuch. Die verwirrte Mitarbeiterin stellte ihm keine aus, woraufhin Frithjof N. ihr vorwarf, Schwarzgeld zu kassieren. Eine unbekannte dritte Person filmte das Geschehen. Später wurde das Video in den sozialen Medien hochgeladen.
Betroffene: „Ich wollte diese Aufnahmen nicht“
Die Mitarbeiterin stellte später Strafantrag gegen Frithjof N. „Meine Kinder kamen auf mich zu und zeigten mir ein Video, auf dem ich zu sehen war“, verliest die Richterin aus der Aussage der Geschädigten bei der Polizei. „Ich wusste nichts von diesen Aufnahmen und wollte die auch nicht.“
Vor Gericht wird das Video begutachtet. „Das Grundproblem, das mein Mandant anspricht, gibt es tatsächlich“, sagt der Verteidiger von Frithjof N. Sein Mandant habe auf einen Missstand hinweisen wollen. „Ob es jetzt an meinem Mandanten ist, auf diesen Missstand hinzuweisen, ist eine andere Diskussion.“ Der Fall mit dem Sexspielzeug, das „LanglebePapa“ als Postbote verkleidet an eine Mitarbeiterin eines Modegeschäfts liefern wollte, sei „Kunst“.
Influencer „LanglebePapa“ grinst und lacht im Gerichtssaal
Während der Anklage und beim Betrachten seiner eigenen Videos muss Frithjof N. immer wieder grinsen und lachen. Sein Auftritt vor Gericht wirkt selbstgefällig. Mehrfach spricht er laut mit seinem Verteidiger, während die Richterin oder die Staatsanwältin spricht.
Der 33-Jährige ist mehrfacher Vater. „Mein Ziel war immer, zehn Kinder von zehn Frauen“, sagt er. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einige der Delikte mehrfach. Auch ein Insolvenzverfahren lief bereits.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 150 Tagessätzen à 20 Euro. Die Verteidigung hingegen plädiert dafür, unter der Zahl der Tagessätze der Staatsanwaltschaft zu bleiben und diese nicht höher als 15 Euro anzusetzen. „Es war zu keinem Zeitpunkt die Idee, irgendjemandem zu schaden“, sagt er. Das Gericht verurteilt ihn zu 150 Tagessätzen à 20 Euro. Immer wieder unterbricht „LanglebePapa“ die Richterin, während sie das Urteil verkündet. „Sie haben jetzt Pause“, schreit sie schließlich. Doch er wird nicht ruhig. Schließlich gibt sein Verteidiger ihm auch ein Zeichen, still zu sein. Die Richterin könne sich darauf verlassen, dass er Rechtsmittel einlege, sagt Frithjof N. laut.
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