Gericht

Acht Tage Todesangst: Geisel in Badewanne festgehalten – zwei Männer verurteilt

Mann wird im Hamburger Strafjustizgebäude von zwei Begleitern zum Gerichtssaal geführt.
Tatvorwurf Geiselnahme in der Badewanne: Einer der beiden Angeklagten auf dem Weg zum Gerichtssaal in Hamburg.

Sie haben einen Mann mehr als eine Woche lang misshandelt: Jetzt wurden die Täter verurteilt.

Ein Mann aus den Niederlanden wurde tagelang in einer Wohnung in Hamburg-Billstedt gefangen gehalten. Bewacht von Geiselnehmern mit Pistolen und Messern. Gefesselt, bedroht, misshandelt.

Nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg gehörten ein 25-Jähriger und ein 27-Jähriger zu den Tätern. Die Richter verhängten nun lange Haftstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geiselnahme in Hamburg-Billstedt: Streit um angebliche Drogenschulden

Hintergrund der Tat im Juni 2025 war ein eskalierter Streit um angebliche Drogenschulden. Ein Bekannter des Opfers soll diese Schulden gehabt haben.

Die Gefangenschaft über eine so lange Zeit sei eine „Lebensgefährdung“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thees Willemer. Die Angeklagten hätten auf „schnelles Geld“ gehofft. Ihnen seien 10.000 Euro Belohnung versprochen worden.

Beide Männer sind vorbestraft. Beide standen noch unter Bewährung. Sie haben Schulden und nehmen regelmäßig Drogen.

Opfer sollte als Lockvogel dienen

Der 25-Jährige erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Zudem muss er in eine Entziehungsanstalt. Bei ihm sahen die Richter eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit wegen einer Drogenabhängigkeit.

Beamtin begleitet gepixelten Angeklagten im Hamburger Strafjustizgebäude zum Gerichtssaal.
Eine Justizbeamtin führt einen der beiden Badewannen-Geiselnehmer in den Gerichtssaal.

Der 27-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten nahmen das Urteil äußerlich ruhig auf.

Nach Überzeugung der Richter hatten die beiden Männer das Opfer gemeinsam mit Komplizen unter einem Vorwand nach Hamburg-Billstedt gelockt. Der Mann hatte bei den Ermittlern behauptet, es sei um einen Autokauf gegangen. Das sei eine Lüge gewesen, so das Gericht. In Wirklichkeit habe es wohl um Drogengeschäfte gehen sollen.

Täter wollten Drogenhändler nach Deutschland locken

Die Täter hatten nach Überzeugung des Gerichts ein anderes Ziel. Der Besucher sollte gezwungen werden, einen ihm bekannten Drogenhändler zu einer Reise von Mallorca nach Deutschland zu bewegen.

Dieser Drogenhändler soll angeblich Schulden von einer Million Euro bei einer Bande gehabt haben. Laut Anklage wurde das Opfer während der Geiselhaft gezwungen, Textnachrichten an den Schuldner im Ausland zu schreiben.

Doch der Mann wurde misstrauisch. Er ließ sich nicht nach Deutschland locken, berichtete der Vorsitzende Richter.

Geiselnahme in Badewanne: „Roh, skrupellos und erniedrigend“

Das Opfer sei roh, skrupellos und erniedrigend behandelt worden. „Dem Geschädigten wurde eine schwarze Haube über den Kopf gezogen“, sagte Willemer.Der Mann habe nicht trinken können und nur wenig Essen bekommen. Anfangs habe er auch keine Toilette benutzen dürfen. „Der Geschädigte hatte Todesangst.“

Er erlitt zahlreiche Verletzungen. „Seine rechte Hand schmerzt noch heute“, sagte der Richter. Das Opfer sei „ersichtlich traumatisiert“ und leide bis heute an „gedanklichen Aussetzern“.

Geisel flieht in Boxershorts durch die Hintertür

Nach acht Tagen gelang dem Mann die Flucht. Er kam durch eine Hintertür in den Garten, lief auf ein anderes Grundstück, rief um Hilfe und bat eine Anwohnerin, die Polizei zu alarmieren.

Eine Polizistin hatte als Zeugin berichtet, sie habe den Mann nur mit Boxershorts bekleidet und in Handschellen angetroffen. Er habe mehrere Verletzungen gehabt, unter anderem an Hand- und Fußgelenken.

Die Polizei umstellte das Haus, in dem der Mann festgehalten worden war. Dann stürmte ein Spezialkommando das Gebäude.

Prozess: Angeklagte gestehen Beteiligung

Die beiden Männer wurden wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der 25-Jährige wurde zusätzlich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.

Beide Angeklagte hatten ihre Beteiligung gestanden. Der Fall beschäftigte das Landgericht Hamburg bereits zum zweiten Mal. Ein 29 Jahre alter Komplize war im Februar zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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