Polizei stoppt Klima-Kleber und verhindert mutmaßlich eine erneute Blockade-Aktion auf dem hamburger Flughafen. Doch die Staatsanwaltschaft startet kein ermittlungsverfahren

Im Juni 2023 blockierten Klima-Aktivisten die Landebahn des Hamburger Flughafens und verursachten so viele Flugausfälle. Foto: dpa

Sie blockierten den Hamburger Flughafen: Hartes Urteil für Klimaaktivisten

Mit einem Bolzenschneider brachen im Juli 2023 Klimaaktivisten in das Gelände des Hamburger Flughafens ein und klebten sich auf der Rollbahn mit Schnell-Beton fest. Der Flugverkehr wurde lahmgelegt, betroffen waren rund 8500 Reisende. Lufthansa reichte Klage ein. Das Hamburger Landgericht hat die zehn Täter:innen nun verurteilt.

Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ sind am Freitag, den 21. November, vom Landgericht Hamburg verurteilt worden. Sie sollen 403.137,68 Euro Schadensersatz an die Lufthansa zahlen.

Klimaaktivisten kleben sich fest: 8500 Fluggäste betroffen

Die Schadensersatzsumme setzt sich aus Zahlungen an Fluggäste am Flughafenschalter (115.374,20 Euro) und über den Kundenservice (92.164,04 Euro), dem Mehrverbrauch von Kerosin (4107 Euro), zusätzlichen Verspätungskosten (705,24 Euro) und dem entgangenen Gewinn (190.787,20 Euro) zusammen. Zusätzlich müssen die Beklagten die Verfahrenskosten (Streitwert: 700.000 Euro) tragen. Das Urteil wurde an Kläger und Beklagte verschickt. Die „Bild“ berichtete zuerst.

Die Angeklagten sollen gegen 6 Uhr morgens am 13. Juli 2023 mit Bolzenschneidern ein Loch in den Sicherheitszaun des Flughafens Hamburg geschnitten und ein Teilstück des Zauns entfernt haben. Anschließend fuhren sie aufs Rollfeld und klebten sich mit Schnell-Beton daran fest. 

Gegen 10 Uhr gelang es der Polizei, die festgeklebten Aktivisten mit einer Säge freizuschneiden. Der Hamburg Airport GmbH entstand durch die Beschädigung im Fall der 29-Jährigen laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von mindestens 3500 Euro.

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57 Flüge der Lufthansa-Gruppe mit insgesamt 8500 Fluggästen waren von der Aktion betroffen. Die Lufthansa reichte daraufhin Klage ein und forderte einen Schadensersatz von 400.000 Euro.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes wurde ein Zusammenhang zwischen dem Nichtbezahlen und einer Ordnungshaft angedeutet. Dies ist nicht richtig. Die Passage haben wir entsprechend angepasst.

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