22-Jähriger soll Mitbewohnerin im Drogenrausch fast totgeschlagen haben
Am 24. Februar 2024 eskalierte in einer Eppendorfer Wohnung ein Streit zwischen einem 22-Jährigen und seiner 58-jährigen Mitbewohnerin. Am Ende fand die Polizei die Frau mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen vor. Bis heute ist sie immer noch nicht bei vollem Bewusstsein. Jetzt beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.
Der junge Mann muss sich wegen des Verdachts des Vollrauschs in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vor der Jugendkammer verantworten – also dafür, dass er unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss etwas getan haben soll, an das er sich später womöglich nicht mehr erinnern konnte, das aber schwere Folgen hatte.
Am 24. Februar 2024 alarmierten besorgte Nachbarn eines Wohnhauses am Rainweg in Eppendorf gegen 4 Uhr morgens die Polizei. Sie hatten einen lautstarken Streit zwischen dem 22-Jährigen und seiner 58-jährigen Mitbewohnerin mitbekommen. Der junge Mann soll völlig zugedröhnt auf die Frau eingeschlagen haben. Als die Beamten in der Wohnung eintrafen, lag sie mit schweren Kopfverletzungen bewusstlos am Boden. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert.

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Dort stellten die Ärzte eine elf Zentimeter lange Platzwunde, eine Gehirnblutung und einen Bruch des ersten Halswirbels fest. Wegen der erheblichen Verletzungen schwebte die Frau über einen längeren Zeitraum in Lebensgefahr. Sie soll auch weiterhin nicht bei vollem Bewusstsein sein.
Frau schwer verletzt – Prozess gegen 22-Jährigen wegen brutaler Attacke
Bis heute ist unklar, wie genau er ihr die Verletzungen zugefügt hat. Nach der Tat flüchtete der damals 20-Jährige vom Tatort. Polizisten konnten ihn jedoch kurz darauf im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung in der Nähe des U-Bahnhofes Kellinghusenstraße festnehmen. Einen Tag später erließ ein Haftrichter auf Anregung der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Im Zimmer des Angeklagten fanden die Beamten 2C-B (4-Brom-2,5-Dimethoxyphenylethylamin), eine synthetische Droge, die eine halluzinogene Wirkung hervorruft und zu veränderten Emotionen und Wahrnehmungen führt.
Am Freitag beginnt der Prozess gegen den 22-Jährigen vor dem Hamburger Landgericht. Da er zum Tatzeitpunkt vor dem Gesetz noch als Heranwachsender galt, kann die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
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