18-Jähriger stirbt bei Zahnbehandlung: Neuer Prozess nach zehn Jahren
2016 verstarb ein Teenager bei einer Zahnbehandlung. Während die Ärztin (46) in einem Prozess im Jahr 2024 freigesprochen wurde, war der Anästhesist (69) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil legte er Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil daraufhin auf. Jetzt beginnt die Hauptverhandlung erneut vor dem Hamburger Landgericht.
Dominik A. wurde nur 18 Jahre alt. Der Teenager starb am 1. Juni 2016 während einer Behandlung beim Zahnarzt. Zum Verhängnis wurde ihm seine panische Angst vor Zahnärzten. Der junge Mann schluckte lieber Schmerztabletten, anstatt sich einer Behandlung seiner kaputten Zähne zu unterziehen. Doch irgendwann war der Leidensdruck zu groß. Er entschied sich für einen Eingriff unter Vollnarkose.
Dieser fand am 27. Mai 2016 in einer Zahnarztpraxis in Altona statt. Acht Stunden sollte die Behandlung dauern. Die Zahnärztin zog einen Narkosearzt hinzu. Wie sie später im Prozess aussagte, habe sie ihn schon bei früheren Begegnungen als erfahrenen Mediziner kennengelernt. Zuerst sei die Narkose problemlos verlaufen. Sie habe nach einer Zeit den Raum verlassen, um in ihrem Labor etwas anzufertigen.

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In der Zeit hätte eine Kollegin schon einmal die Frontzähne saniert. Doch bei ihrer Rückkehr sei alles anders gewesen. „Ich sah sofort, dass die Behandlung unterbrochen war.“ Der Zustand des Patienten habe sich verschlechtert. Sie habe den Anästhesisten gefragt, ob sie den Notarzt verständigen solle. „Er sagte Nein, er habe die Situation im Griff“, berichtete die Praxis-Inhaberin. „Es ging alles so schnell.“ Schließlich habe sie einen Rettungswagen angefordert. Doch der 18-Jährige starb noch am Abend im Krankenhaus an den Folgen eines Lungenödems.
Teenager stirbt bei Zahnbehandlung: Neuer Prozess vor dem Hamburger Landgericht
Zum Prozessauftakt räumte der Anästhesist Fehler ein. „Ich habe eine Tragödie verursacht“, sagte er. „Er ist unter meiner Behandlung gestorben.“ Er habe dem 18-Jährigen helfen wollen, seine Angst zu besiegen. Dabei habe er sich zu sehr auf das Menschliche und zu wenig auf die notwendigen Geräte konzentriert und als Arzt versagt.
Während die Ärztin im Juli 2024 freigesprochen wurde, war der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, gegen das zweite der Angeklagte. Der Bundesgerichtshof hob im August 2025 beide Urteile wieder auf.
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Im Fall des Anästhesisten hätten die Richter unter anderem in die Strafzumessung einfließen lassen müssen, dass sie einen sogenannten Verbotsirrtum für möglich hielten. Dass also der Mediziner eventuell nicht wusste, dass er etwas Unrechtes tut.

Dabei ging es um notwendige Medizingeräte zur Kontrolle der Körperfunktionen des Patienten während der mehr als acht Stunden dauernden Behandlung. Auch dauerte das Verfahren vergleichsweise lang. Weil diese Punkte aber nicht in das Urteil eingeflossen waren, soll erneut geprüft werden, ob sie sich strafmildernd auswirken können. Die erneute Hauptverhandlung startet am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht.
Das Verfahren gegen die Zahnärztin wurde nach Zahlung eines Geldbetrages an die Nebenklägerin, in diesem Fall die Mutter des 18-Jährigen, inzwischen eingestellt.
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