Bauarbeiter sind mit Betonarbeiten auf einer Baustelle in der Hafencity beschäftigt. Um Spekulanten abzuschrecken, nutzt die Hansestadt Hamburg immer häufiger das Vorkaufsrecht und vergibt Grundstücke vermehrt nach dem Erbbaurecht statt sie zu verkaufen.
  • Bauarbeiter sind mit Betonarbeiten auf einer Baustelle in der Hafencity beschäftigt. Um Spekulanten abzuschrecken, nutzt die Hansestadt Hamburg das Vorkaufsrecht und vergibt Grundstücke vermehrt nach dem Erbbaurecht statt sie zu verkaufen.
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Gegen Mieten-Wahnsinn: Hamburg, Berlin und München wagen gemeinsamen Vorstoß

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht es aus Sicht der Kommunen schlecht um das gemeindliche Vorkaufsrecht zum Schutz der Bewohner vor Verdrängung. Deutschlands größte Städte Hamburg, Berlin und München wollen das nun mit einer gemeinsamen Initiative ändern.

Deutschlands größte Städte Hamburg, Berlin und München wollen gemeinsam das gemeindliche Vorkaufsrecht stärken und so Bewohner besser vor Verdrängung schützen. Ziel sei eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene, weil nur so eine rechtssichere Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum Schutz der Wohnbevölkerung gewährleistet werden könne, teilten die Städte am Mittwoch mit.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (alle SPD) appellierten an den Bund und die Länder, an einer bundesweiten Lösung mitzuwirken.

Nach Urteil: Tschentscher drängt auf neue Gesetzesregelung

Hintergrund der gemeinsamen Initiative ist den Angaben zufolge ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021. Damals hatten die Richter entschieden, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen ist, wenn das Grundstück zum Ausübungszeitpunkt im Sinne der Sozialen Erhaltungssatzung regulär genutzt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die gesetzliche Vorschrift damit so ausgelegt, dass es nur auf den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs ankommt und nicht auf etwaige Absichten des Käufers in der Zukunft.

Aus Sicht der Städte bedeutet das jedoch, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht in Stadtteilen mit Milieuschutz nicht ausgeübt werden kann und mit den Käufern auch keine Abwendungserklärungen geschlossen werden können, wenn nur für Bewohner nachteilige, zukünftige Nutzungsabsichten der Erwerber als Begründung angeführt werden. Dabei seien Vorkaufsrechte gerade auf angespannten Wohnungsmärkten in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen ein wichtiges Instrument, um gewachsene Strukturen zu schützen, bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten und Immobiliengeschäften mit spekulativer Absicht entgegenzuwirken.

Wohnen soll dank Vorkaufsrecht bezahlbar bleiben

„Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern”, sagte Berlins Regierungschefin Giffey. Deshalb hätten sich Berlin, Hamburg und München auf den Weg gemacht und appellierten an den Bund und die Länder, den Kommunen Vorkaufsrechte und Abwendungsvereinbarungen zu ermöglichen. „Das Wohnen in der Stadt muss bezahlbar bleiben”, betonte Hamburgs Bürgermeister Tschentscher. Das Vorkaufsrecht sei dafür ein wichtiges Instrument.

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Münchens Oberbürgermeister Reiter wies darauf hin, dass die Kommunen ohnehin nur wenige Möglichkeiten hätten, Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen. Die jetzige Situation ohne Vorkaufsrecht „bedeutet für viele Mieterinnen und Mieter vor allem große Unsicherheit, ob ihre Wohnung auch morgen noch bezahlbar bleibt”. (dpa)

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