Ein U-Bahn-Zug fährt am Bahnhof Landungsbrücken ein.

Am Mittwoch werden auch die U-Bahnen in Hamburg bestreikt. Foto: picture alliance/dpa | Gregor Fischer

Lebensgefährliche Straftat wird zum Trend – und sorgt für Aufregung in Hamburg

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Wenn man sich freiwillig außen an fahrenden Bahnen festhält, nennt man das trendig „Trainsurfing“. Es ist nicht nur gefährlich, sondern auch eine Straftat. In Hamburg gehen die Zahlen nach oben.

In Hamburg haben sich die Fälle von sogenanntem „Trainsurfing“ binnen kurzer Zeit mehr als verdreifacht. Wurden 2024 noch 22 Fälle gezählt, in denen Menschen außen auf Kupplungen, Trittbrettern oder Dächern von U- oder S-Bahnen mitfuhren, waren es im vergangenen Jahr bereits 81, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. In den drei Jahren zuvor waren die Zahlen jeweils noch einstellig. 

Im vergangenen Jahr wurden demzufolge „Trainsurfer“ nur von der U-Bahn dokumentiert. Auch 2024 wurden demnach nur zwei der insgesamt 22 Fälle von der S-Bahn gemeldet.

Keine Sach- oder Personenschäden durch Trainsurfing bekannt

Andere Anbieter sind demnach gar nicht betroffen: „Bei den Verkehrsunternehmen nordbahn, AKN und metronom wurden in den vergangenen fünf Kalenderjahren keine dokumentierten Fälle von unbefugtem Mitfahren auf den Außenbereichen von Schienenfahrzeugen im Hamburger Stadtgebiet gemeldet“, schreibt der Senat.


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Und offenbar ging es auch immer glimpflich aus: „Den Verkehrsunternehmen sind keine Personen- und oder Sachschäden im benannten Zeitraum auf dem Hamburger Stadtgebiet bekannt“, heißt es weiter.

In die Kriminalstatistik gingen demnach für das Jahr 2024 und für den Zeitraum Januar bis September 25 nur sechs beziehungsweise drei Straftaten „Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ ein. Der Senat verweist in seiner Antwort aber darauf, dass Täterinnen und Täter unter 14 Jahren nicht schuldfähig sind. „Gegen sie können keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden.“

Bundespolizei informiert in Kampagne über Gefahren

Mutproben, die gefilmt und im Netz veröffentlicht zum Trend würden, seien nichts Neues, heißt es auf die Frage, ob es entsprechende Aufklärungskampagnen gebe. „Viele dieser Challenges sind harmlos, andere hingegen bergen gesundheitliche Risiken und können zu schweren Verletzungen oder psychischen Beeinträchtigungen führen“, warnt der Senat.

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Deshalb biete die Bundespolizei eine Aufklärungskampagne zum Thema Trainsurfing an. Auch die S-Bahn setze gemeinsam mit der Landes- und Bundespolizei Präventionsteams ein, die an Hamburger Schulen und Jugendeinrichtungen über die Gefahren an Bahnanlagen und öffentlichen Plätzen aufklärten. 

S-Bahn-Surfer machten schon vor fast 40 Jahren Schlagzeilen 

In Hamburg machten die ersten S-Bahn-Surfer Ende der 1980er-Jahre Schlagzeilen – lange vor Selfie-Videos und Challenges in sozialen Medien. Auf rund 250 Jugendliche mit einem harten Kern von 40 Personen schätzte 1989 eine von der damaligen Bahnpolizei gegründete Sonderkommission die Zahl der Anhänger in Hamburg. 

1988 meldete die Deutsche Presse-Agentur einen ersten Toten aus dem Hamburger Umland: Ein 15-Jähriger war von einem Zug gestürzt und hatte sich das Genick gebrochen. 1995 wurde die Leiche eines polizeibekannten „S-Bahn-Surfers“ im Bahntunnel zwischen Harburg und Wilhelmsburg entdeckt. Die Polizei sprach damals vom vermutlich ersten Todesfall auf Hamburger Stadtgebiet. (dpa)

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