Fußfessel für Stalker: Warum schützt Hamburg Frauen nicht besser?

Fußfessel
In Schleswig-Holstein soll die Fußfessel bald Frauen stärker vor häuslicher Gewalt schützen (Symbolbild).

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking zu schützen, hat Schleswig-Holstein jetzt ein neues Gesetz verabschiedet. In bestimmten Fällen sollen Fußfesseln den Aufenthaltsort der Täter ermitteln und die gefährdeten Frauen warnen. Wäre das auch ein Modell für Hamburg? Tatsächlich gibt es hier seit Jahren ein ähnliches Gesetz, das bislang jedoch nur ein einziges Mal zur Anwendung kam. Die MOPO hat den Fall recherchiert und in der Justizbehörde nachgefragt, was sie von dem neuen Modell hält.

Das neue Gesetz soll in Schleswig-Holstein bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt und ähnlichen Fällen von Stalking zum Einsatz kommen. Dabei setzt das Bundesland auf das sogenannte „spanische Modell”.

In Spanien können Näherungsverbote per GPS überwacht werden. Der Täter trägt eine Fußfessel, die gefährdete Frau bekommt einen Empfänger. Dieser schlägt sofort Alarm, wenn sich der Täter in einem bestimmten Umkreis befindet. Die Behörden werden informiert und können Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Frauen sollen so vor Zufallsbegegnungen im Alltag gewarnt und geschützt werden.

Hamburg: Fußfessel bisher nur einmal verordnet

Wäre das auch ein Modell für Hamburg? Tatsächlich gibt es in der Hansestadt bereits seit Ende 2019 ein ähnliches Gesetz. Der Aufenthaltsort eines Täters darf elektronisch überwacht werden, wenn dies „zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist”, heißt es darin.

Bislang ist allerdings nur ein Fall aus dem Jahr 2020 bekannt, in dem diese Maßnahme auch angeordnet – und kurz danach auf Beschwerde des Betroffenen wieder aufgehoben wurde.

Der konkrete Fall liest sich wie ein jahrelanges Martyrium: Mehrfach hatte der Täter seine ehemalige Lebensgefährtin nach dem Ende der Beziehung im Jahr 2018 bedroht und geschlagen. Er erhielt ein Näherungs- und Kontaktverbot, doch das hielt ihn nicht davon ab, die Frau weiter zu drangsalieren. Er passte sie unter anderem auf dem Weg zur Arbeit ab, vor ihrer Wohnung, kletterte auf ihren Balkon, beschimpfte und bedrohte sie.

Stalker beschwert sich über Fußfessel – und bekommt Recht

Obwohl der Stalker eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt, machte er weiter. Schließlich musste der Mann aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2019 ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter. Doch selbst aus dem Gefängnis erhielt die Frau weiterhin Anrufe.

Nach seiner Entlassung wurde der Mann von der Polizei observiert, um zu prüfen, ob er sich an das Näherungsverbot hielt. Da sich seine ehemalige Lebensgefährtin weiterhin bedroht fühlte, beantragte sie die Überwachung mit einer Fußfessel, die inzwischen gesetzlich möglich geworden war. Der Täter legte Beschwerde ein – und bekam Recht.

Oberlandesgericht
Der Fall ging bis vor das Hanseatische Oberlandesgericht (Archivbild).

Die Begründung des Oberlandesgerichts: Aktuell halte sich der Betroffene an die gegen ihn verhängten Kontakt-, Näherungs- und Aufenthaltsverbote. Auch die Äußerungen des Mannes beim Anlegen der Fußfessel, dass sie… „die Hure des Teufels“ sei und sein „Leben gefickt habe“ würden nichts Gegenteiliges belegen. Selbst ein „einfaches Nachstellen” würde die elektronische Überwachung nicht rechtfertigen. „Erforderlich wäre vielmehr, dass sich aus einem solchen Kontakt eine Auseinandersetzung entwickelt, in deren Rahmen es zu körperlichen Übergriffen kommt”, schreibt das Gericht. Heißt: Bevor das Gesetz greift, muss erst mehr passieren.

Zwar wurde die Fußfessel in Hamburg bisher nur in diesem Fall angeordnet, doch Gewalttaten in Beziehungen sind keine Seltenheit. Fast 3600 Fälle von Partnergewalt verzeichnet die aktuelle Kriminalstatistik der Stadt von 2023. 13 Frauen wurden in dem Jahr Opfer von Femiziden, sechs weitere überlebten die Tötungsversuche.

Hamburg: „Die Bundesregierung ist am Zug”

Der Chef des Hamburger Landeskriminalamts Jan Hieber sieht 2023 in einem Interview mit dem Opferschutzverband „Weißer Ring“ die Fußfessel wegen der „extrem hohe Voraussetzungen” kritisch. In Hamburg treffe man in der Praxis „in der Regel andere Maßnahmen”.

Allerdings könnte sich die Gesetzeslage bald ändern. Aktuell wird in Berlin an einer bundeseinheitlichen Regelung zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt gearbeitet. Hamburg will hier offenbar nicht wie das Nachbarland Schleswig-Holstein vorlegen, sondern erst die Ergebnisse abwarten:

„Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt würde ein starkes Signal senden, dass die Bedrohungssituation (insbesondere) für Frauen vom Gesetzgeber erkannt wurde und ein wichtiger Schritt zu einem effektiveren Opferschutz unternommen wird”, sagt Dennis Sulzmann, Sprecher der Hamburger Justizbehörde, auf MOPO-Anfrage. „Hier ist nun die neue Bundesregierung am Zug, es gibt zudem noch offene Fragen zur effektiven Umsetzung.”

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Hamburg verfolge die Entwicklung eng und sei dazu auch im fachlichen Austausch. Die Einführung des spanischen Modells sei als zusätzliche Gewaltschutzmaßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz „grundsätzlich zu begrüßen”.

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking zu schützen, hat Schleswig-Holstein jetzt ein neues Gesetz verabschiedet. In bestimmten Fällen sollen Fußfesseln den Aufenthaltsort der Täter ermitteln und die gefährdeten Frauen warnen. Wäre das auch ein Modell für Hamburg? Tatsächlich gibt es hier seit Jahren ein ähnliches Gesetz, das bislang jedoch nur ein einziges Mal zur Anwendung kam. Die MOPO hat den Fall recherchiert und in der Justizbehörde nachgefragt, was sie von dem neuen Modell hält.