Flugzeug über Haus

Bürgerinitiative übt Kritik an Fluglärmschutzbeauftragten Foto: picture alliance / PublicAd | Mirko Hannemann

Fluglärm: Bürgerinitiative übt massive Kritik an Beauftragter der Stadt

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Die Belastung durch Fluglärm in Hamburg ist groß: Immer mehr Maschinen fliegen in den späten Abendstunden oder sogar in der Nacht. Gerade in dieser Zeit sollten Anwohner vor dem Fluglärm geschützt werden – denn dieser kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Eine Hamburger Initiative übt scharfe Kritik an der Flugsicherheitsbeauftragten der Stadt.

Der Jahresbericht der Fluglärmschutzbeauftragten für 2024 zeigt eine dramatische Entwicklung, wie der Umweltverband BIG Fluglärm in einer Mitteilung berichtet. Im Jahr 2024 wurden 987 Flugbewegungen zwischen 23 und 24 Uhr verzeichnet – dies sei ein neuer Höchststand seit 2019. Außerdem kamen 41 Ausnahmeflüge nach Mitternacht hinzu. Im Jahr 2019 gab es 678 Flüge zwischen 23 und 24 Uhr und nur 25 nach Mitternacht.

In der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr zählte der Hamburger Flughafen insgesamt 1144 Flüge – und somit 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2025 fort. Bis Ende August registrierte BIG bereits 516 Flüge zwischen 23 und 24 Uhr und 21 nach Mitternacht. Der Bericht steht sinnbildlich für das politische Unvermögen, echten Fluglärmschutz in Hamburg zu gewährleisten, kritisiert Martin Mosel, Vorsitzender von BIG.

Umweltbehörde stellt scheinbar Kontrollen ein

Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass für die Fluglärmschutzbeauftragten die Stunde zwischen 23 und 24 Uhr faktisch als genehmigungsfrei gelte. Grund dafür sei, dass die Umweltbehörde seit 2014 keine Kontrollen mehr durchführe und es demnach keine Sanktionen zu befürchten gibt. Auch wenn Umweltbehörde und Fluglärmschutzbeauftragte versichern, die Verspätungsgründe weiterhin zu überprüfen, bleiben der Initiative Zweifel: 2024 wurden nur noch zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt, die beide ohne Konsequenzen eingestellt worden seien.

„Unsere Transparenzanfragen über Art, Umfang und Ergebnisse dieser Prüfungen wurde abgelehnt, Auskünfte verweigert. Ein objektiver und verlässlicher Nachweis über die Prüfungen und deren Ergebnisse fehlt. Mit der nun dargestellten Zulässigkeitsquote von annähernd 100 Prozent sind Zweifel an einer wirksamen Kontrolle berechtigt“, so Mosel.

Beschwerden über Fluglärm zurückgegangen

Aus dem Bericht geht zwar hervor, dass die Zahl der Beschwerden über den Fluglärm zurückgegangen ist. Für die BIG sei dies allerdings kein geeigneter Maßstab dafür, wie hoch die tatsächliche Belastung der von Fluglärm betroffenen Menschen sei. Fluglärm mache auch ohne Beschwerden krank – oft schleichend und unbemerkt, heißt es in der Mitteilung.

„Dass die Beschwerden zurückgehen, ist kein Zeichen von Entlastung, sondern Ausdruck von verzweifelter Resignation. Mit seiner Ignoranz gefährdet der Hamburger Senat mutwillig die Gesundheit der Menschen in den An- und Abflugschneisen des Flughafens“, so Mosel.

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Daher fordere der Umweltverband den Senat auf, wirksame Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm zu ergreifen und die Betriebszeiten zu begrenzen. Mosel wirft den politischen Entscheidungsträgern „komaähnlichen Tiefschlaf vor, während den betroffenen Menschen fast jede Nacht der Schlaf geraubt wird”. (mp)

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