Hamburg

Fehlalarm sorgt für Flughafen-Chaos: Diese Strafen drohen dem Verursacher

Zahlreiche Menschen warten dicht gedrängt im Terminal des Hamburger Flughafens nach Räumung des Sicherheitsbereichs.
Zahlreiche Menschen warten dicht gedrängt im Terminal des Hamburger Flughafens nach Räumung des Sicherheitsbereichs.

Chaos im Terminal, abgesagte Flüge, genervte Passagiere: Ein Mann hat am Freitagvormittag den Flughafen Hamburg lahmgelegt. Und das kann drastische Konsequenzen zur Folge haben.

Riesen-Aufregung am Morgen am Flughafen: Gegen 9.20 Uhr sei ein Mann „unbewusst durch Drücken eines Notknopfes” in den Sicherheitsbereich gelangt, sagte eine Flughafensprecherin. Er sei schnell aufgefunden worden.

Dennoch wurde der Bereich geräumt und der Flugbetrieb eingestellt – dieser wurde um 11.30 Uhr wieder aufgenommen. Dem „Störenfried“ drohen nun drastische Strafen.

Was droht dem Verursacher rechtlich?

Je nach Einzelfall kann dem Verursacher ein Strafverfahren drohen, etwa wegen Störung des öffentlichen Betriebs oder fahrlässigen Handelns. Entscheidend ist, ob der Alarm vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst wurde. Dabei ist auch eine längere Freiheitsstrafe möglich.

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Muss der Verursacher auch die Kosten tragen?

Ja, das kann passieren. Wenn jemand einen solchen Einsatz schuldhaft auslöst, können die Behörden die entstandenen Kosten – etwa für Polizei, Sicherheitspersonal und Betriebsunterbrechungen – in Rechnung stellen. Diese können schnell mehrere zehntausend Euro betragen.

Droht auch ein Hausverbot am Flughafen oder Ärger mit der Airline?

Der Flughafenbetreiber kann ein Hausverbot aussprechen, wenn jemand den Betrieb erheblich stört. Auch die Airline kann reagieren – etwa mit einem Beförderungsausschluss für den betroffenen Flug oder weiteren Konsequenzen. Das hängt vom Einzelfall und der Schwere des Vorfalls ab.

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