Fast jeder 2. türmt: Senat verschärft Regeln im Abschiebezentrum – „wie ein Knast“
Im Dublin-Zentrum in Rahlstedt sind Asylbewerber untergebracht, die in andere EU-Staaten abgeschoben werden sollen. Ab dem kommenden Jahr gilt in der EU ein schärferes Asylrecht und Hamburg führt die strengeren Regeln in seinem Dublin-Zentrum bereits jetzt ein, wie der Senat auf Anfrage der Linken mitteilt. Die Zahlen in der Senatsantwort zeigen, dass das Abschiebezentrum bislang kaum ausgelastet ist – und dass immer wieder Geflüchtete vor der Abschiebung verschwinden.
Im März 2025 eröffnete Hamburg auf dem Gelände der einstigen Erstaufnahme in Rahlstedt das erste deutsche Dublin-Zentrum. Die Auslastung der 300 Plätze: bislang mäßig. Wie der Senat mitteilt, waren im 3. Quartal 2025 insgesamt nur 19 Männer in der großen Halle untergebracht. Alle waren vor ihrer Einreise nach Deutschland bereits in einem anderen EU-Land registriert worden. Die 19 Männer kamen aus Afghanistan, Algerien, Guinea, Iran, Marokko, Russland, Syrien, Türkei und Somalia. Zuständig waren die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Frankreich, Kroatien, Polen, Schweden, Spanien sowie die Schweiz, die zwar kein EU-Mitglied ist, aber über ein Assoziierungsabkommen am Dublin-System beteiligt.
Abschiebezentrum: Männer verschwanden vor Ausreise
Bei sieben von ihnen ist die Abschiebung gescheitert, wie der Senat mitteilt: „In allen Fällen haben sich die Personen der Überstellung durch Verlassen der Unterkunft mit unbekanntem Aufenthaltsort entzogen.“ Sie mussten dabei nicht über Zäune klettern: Bisher gibt es keine Überwachungen, die Bewohner können das Dublin-Zentrum verlassen, wenn sie das wünschen, allerdings zu dem Preis, jeden Anspruch auf Hilfe zu verlieren und in der Illegalität zu leben. Denn: Für die Flüchtlinge im Dublin-Zentrum gilt eine Wohnsitzauflage. Während sie im Zentrum auf ihre Abschiebung warten, werden die Bewohner versorgt, bekommen aber außer einmalig 8,85 Euro für Hygieneartikel kein Geld ausgezahlt. Diese Verschärfung des Asylrechts wurde 2024 als Reaktion auf das Solinger Messerattentat durch einen Dublin-Flüchtling beschlossen.
Unter besonderen Umständen kann eine „Nachtverfügung“ erlassen werden, dann muss sich der Bewohner von 22 bis 6 Uhr im Zentrum aufhalten. Das kam in den vergangenen Monaten laut Senat aber nicht vor.
Senat will Sicherheit verschärfen
Die Linken fürchten, dass das Zentrum in Rahlstedt zukünftig zum „Knast“ wird. So kündigt der Senat an, dass das Dublin-Zentrum in Rahlstedt zukünftig auch ein „Sekundärmigrationszentrum“ im Sinne des neuen gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden soll. „Sekundärmigration“ bezeichnet Asylbewerber, die außerhalb Deutschlands nicht nur registriert wurden, sondern deren Antrag in einem anderen EU-Land bereits bewilligt wurde.
Diese Menschen sollen sich in Zukunft nicht mehr frei in Deutschland bewegen dürfen, sondern in „Sekundärmigrationszentren“ gebracht und von dort in das Land abgeschoben werden, in dem sie Ansprüche auf Sozialleistungen haben – was angesichts der teils schlimmen Zustände etwa in Griechenland oder Rumänien für Betroffene eine Abschiebung ins Elend bedeutet, wie die Linke kritisiert. Auch Hamburger Kirchen sehen die Abschiebung in andere EU-Länder kritisch: Ende Mai 2025 befanden sich nach Angaben der Innenbehörde 13 Personen im Kirchenasyl Hamburger Gemeinden – alle sollten nach der Dublin-III-Verordnung in andere EU-Staaten abgeschoben werden.
Das könnte Sie auch interessieren: Dublinzentren können kaum Erfolge vorweisen – Hamburg trotzdem optimistisch
Die Hamburger Linke prangert an, dass der Hamburger Senat sich „als bundesweiter Vorreiter bei dieser Symbolpolitik der Härte präsentieren will“ und die neuen EU-Asylregeln anwenden will, bevor sie überhaupt in Kraft treten und bevor auch nur das deutsche „Anpassungsgesetz“ beschlossen wurde. Carola Ensslen: „Während Hamburgs Dublin-Zentrum mit mäßigem ‚Erfolg‘ dahindümpelt, wie die Zahlen dieser Anfrage zeigen, denkt der Senat schon darüber nach, wen er noch alles in diese tristen Räume stecken kann.“