Familie Block und das unwürdige Gezerre um die Kinder: Mutter gibt Erklärung ab
Überraschende Wende im Familiendrama Block: Am Sonntagabend lässt Christina Block über ihren Anwalt eine Erklärung abgeben: Sie habe mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht nichts zu tun. Die Eskalation im öffentlich geführten Sorgerechtsstreit der Steakhaus-Familie Block lässt Beobachter schockiert zurück. Ein im wörtlichen Sinne niedergeschlagener Vater, Kinder, die in Autos gezerrt werden, ein Land, das eine wichtige EU-Verordnung nicht unterzeichnet und ein Gericht, das seiner eigenen Entscheidung widerspricht – es ist ein Drama, bei dem alle Erwachsenen versagt haben.
„Ich will bei Mama bleiben“, soll der zehnjährige Theo geweint haben, als Anwälte ihn am Freitagabend aus dem Haus seiner Mutter Christina Block (48) geführt haben. So berichtet es die „Bild“. Fotografen waren zu dem Zeitpunkt vor dem Familienanwesen postiert, vermutlich mit Zustimmung der Mutter. Den naheliegenden Verdacht, sie habe die Kinder mit Gewalt zurück nach Hamburg bringen lassen, weist Christina Block laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ über ihren Anwalt zurück. Seine Mandantin sei rechtstreu, heißt es in der Erklärung. Wer die Entführung in Auftrag gegeben hat, ließ der Anwalt in dem Schreiben offen. Es gebe „eine Reihe von Personen“, die der Mutter wiederholt Hilfe angeboten hatten, weil sie den Entzug der Kinder als „unmenschliche Katastrophe“ gesehen hätten.
Seit 2021 nutzen sowohl die Steakhaus-Erbin als auch der Kindsvater Stephan Hensel die Medien, um für ihre Position in dem Rosenkrieg zu werben. Auch mit der MOPO sprachen beide. Stephan Hensel erklärte, die Kinder wollen nicht zu ihrer Mutter zurück, weil diese sie schlage. Darum habe er Klara und Theo nach einem Besuch im August 2021 bei ihm in Dänemark nicht mehr nach Hamburg geschickt. Christina Block bestritt dies und konterte, ihr Ex sei durch die Trennung gekränkt, fordere Geld von ihr und entfremde die Kinder von ihr, um ihr weh zu tun.
Älteste Block-Tochter erhebt Vorwürfe gegen die Mutter
Die älteste Tochter Johanna (17) lebt bereits seit Juli 2021 beim Vater und seiner neuen Frau kurz hinter der dänischen Grenze. Wenige Wochen später, im August 2021, blieben auch Klara und Theo dort: „Meine Geschwister und ich sind freiwillig bei meinem Vater“, zitiert die „SHZ“ Johanna. „Meine Mutter ist gewalttätig und steht leider nicht zu ihren Taten.“ Nur noch Tochter Greta (15) lebt seitdem bei ihrer Mutter in Hamburg, kaum vorstellbar, was die plötzliche Trennung von ihren drei Geschwistern für ihre seelische Gesundheit bedeutet.
Es wäre an den Eltern gewesen, den Konflikt zu lösen, den Blick weg von dem eigenen Groll hin zu den Bedürfnissen der Kinder zu wenden. Dass beide ihre Kinder lieben, ist unbestritten, trotzdem gerieten Theo und seine Schwester Klara (13) in eine regelrechte Schlacht zwischen zwei offenbar sehr großen und sehr verletzten Egos – und nicht nur sie. Im Januar 2023 versuchten die Großeltern, Blockhouse-Gründer Eugen Block und seine inzwischen verstorbene Ehefrau Christa, vergeblich, ihre Enkel zu sehen, stellten sich mit einem Auto vor Hensels Haus, daran an ein Plakat: „Wir vermissen euch! Wir lieben euch! Wir denken an euch! Wir warten auf euch! Unsere Türen sind immer auf! Oma & Opa“.
Familie Block: Eskalation in der Silvesternacht
In der Silvesternacht 2023 dann die unfassbare Eskalation: Maskierte Männer schlugen Stephan Hensel nieder, der mit seinen Kindern gerade auf einer dänischen Caféterrasse das Feuerwerk betrachtete, zerrten Theo und Klara in zwei wartende Autos, rasten ohne Beleuchtung zur nahen Grenze. Theo soll noch einen Alarmknopf gedrückt haben, den er aus Sorge vor Entführungen um den Hals trug – allein das eine bedrückende Vorstellung.
Wenig später tauchen die Kinder bei ihrer Mutter in Hamburg auf. Sollte sie die Kidnapper geschickt haben, dann hätte sie das, was sie für ihr gutes Recht hält, über das Seelenheil ihrer jüngsten Kinder gestellt. Tatsächlich hatte das Hanseatische Oberlandesgericht OLG Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, damals, im Oktober 2021, nachdem der Vater seine Kinder unerlaubt bei sich behalten hatte – aber dieses Urteil wurde nicht umgesetzt: Als einziges Mitglied hat Dänemark die entsprechende EU-Verordnung nicht unterzeichnet.
Nach Entführung: Gericht entschied für den Vater
Der Vater wurde aus Sicht der Mutter also für sein rechtswidriges Verhalten „belohnt“ und durfte die Kinder behalten, obwohl ein Gericht sich eindeutig auf ihre Seite gestellt hatte. Im Februar 2023 sprach ein dänisches Gericht Christina Block regelmäßigen Umgang zu, der aber, so berichtet das „Abendblatt“, am Vater scheiterte.
Der Silvester-Überfall änderte alles. Als Stephan Hensel sich nach der Entführung an das OLG wendete, entschied das Gericht in einem Eilantrag: Die Mutter muss ihm die Kinder zurückgeben. Anders als beim ersten Urteil 2021 hätten Theo und Klara ihren Lebensmittelpunkt inzwischen beim Vater und seien außerdem „unter äußerst belastenden Umständen“ aus ihrem Umfeld gerissen worden.
Und auch wenn Stephan Hensel das Recht als Erster gebrochen hat: Es geht beim Familiengericht einzig um das Wohl der Kinder. Also holten Anwälte die Geschwister aus dem Haus der Mutter und übergaben sie auf einer Hamburger Polizeistation dem Vater.
Kinder leben in therapeutischer Einrichtung
Am Samstag haben Theo und Klara, wiederum unter den Augen von Pressefotografen, das Haus ihres Vaters in Dänemark wieder verlassen. RTL berichtet, dass die beiden in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht wurden, um das Erlebte irgendwie zu verarbeiten.
Das könnte Sie auch interessieren: Steakhaus-Erbin Christina Block: Nimmt ihr das Gericht jetzt die Kinder weg?
Für die Erwachsenen geht das juristische Tauziehen weiter: Im Oktober 2023 hatten beide Eltern beim OLG das alleinige Sorgerecht beantragt. Damals erklärte das Gericht sich für nicht zuständig, weil der Lebensmittelpunkt von Klara und Theo inzwischen in Dänemark sei. Gegen diese Entscheidung läuft derzeit eine Beschwerde, über die noch nicht entschieden wurde. Laut „Zeit Online“ hat ein dänisches Gericht das alleinige Sorgerecht inzwischen dem Vater zugesprochen.