Fall sorgt für Diskussion: 3,99-Euro-Produkt bei Edeka nicht gescannt – Anzeige raus

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Eine Frau hatte vergessen, einen Artikel an der Selbstbedienungskasse zu scannen (Symbolbild).

Kann Unachtsamkeit vor Strafe schützen? Ein Edeka-Markt in Eppendorf hat eine Kundin (63) vor die Wahl gestellt: 100 Euro Strafe plus ein Jahr Hausverbot oder Anzeige bei der Polizei. Grund: Sie vergaß, einen Artikel im Wert von 3,99 Euro an einer Selbstbedienungskasse zu scannen. Die Geschichte löst in den sozialen Medien eine Welle der Solidarität aus – offenbar ist das vielen Kunden schon passiert. Die MOPO zeigt auf, ob „vergessen zu bezahlen“ rechtlich ein Diebstahl ist, wie sich die Frau entschied und was die Supermarktkette dazu sagt.

„Heute wurde ich bei Edeka Eppendorfer Baum des vorsätzlichen Ladendiebstahls beschuldigt“, schreibt eine Nutzerin am Donnerstag in einer lokalen Facebook-Gruppe. Der Vorwurf habe sie „fassungslos und ehrlich gesagt zutiefst beschämt zurückgelassen“.

Die 63-Jährige beschreibt detailliert, wie sie nach ihrem Einkauf vom Ladendetektiv angehalten worden sei, mit den Worten: „Sie wissen schon warum, oder?” Der Vorwurf: Sie habe einen Artikel für 3,99 Euro an der Selbstbedienungskasse nicht gescannt und Ladendiebstahl begangen.

Anzeige bei der Polizei wegen 3,99 Euro

Die Kundin schildert, sie sei kurz abgelenkt gewesen, weil sie nach einer Mitarbeiterin Ausschau gehalten habe. „In genau diesem Moment ist mir der Fehler unterlaufen. Kein Vorsatz. Keine Bereicherungsabsicht. Einfach eine Unachtsamkeit”, schreibt sie.

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An der Selbstbedienungskasse vergessen Kunden häufiger, ihre Einkäufe zu scannen (Symbolbild).

Am Ende soll sie 100 Euro „Bearbeitungsgebühr” zahlen und ein Jahr Hausverbot erhalten, ansonsten gäbe es eine Anzeige bei der Polizei. Die Kundin entschied sich für die Anzeige. Eine Polizeisprecherin bestätigte auf MOPO-Anfrage eine Anzeige wegen des Verdachts auf Diebstahl mit geringfügigem Sachwert.

„Situation war unglaublich belastend”

„Allein dieses Gefühl, in dieser Situation zu stehen, war unglaublich belastend“, schreibt die Kundin. Sie wisse, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“ und Ladendiebstahl eine ernste Sache sei, aber sie hätte sich in der Situation mehr Empathie gewünscht.

Was sagt Edeka zu dem Vorfall? Die Supermarktkette besteht überwiegend aus selbstständig geführten Märkten. Das Vorgehen in solchen Fällen, liege „im Ermessen der selbstständigen Kaufleute sowie der hierzu befugten Mitarbeitenden vor Ort”, heißt es auf MOPO-Anfrage. Zur Frage, ob so etwas häufiger vorkommt, gibt Edeka keine Auskunft. Der zuständige Marktleiter ist am Freitag nicht erreichbar.

Ist Unachtsamkeit auch Diebstahl?

Unter dem Beitrag der Kundin aus Eppendorf, finden sich viele solidarische Kommentare und Geschichten: „Bei uns waren es Kasslerabschnitte für 1,99 Euro, die Scanner-Kasse hatte nicht das rote Preisschild gescannt“, schreibt eine Nutzerin. „Ist mir vor 3 Wochen auch passiert und das wegen einer kleinen Tüte Chips für 0,79 Cent”, eine andere. Viele sagen, dass sie aus diesem Grund nur noch an der Kasse bei den Mitarbeitern zahlen. Sogar ein Anwalt meldet sich und bietet seine Hilfe an.

Rechtsexperten sagen, es kommt sehr wohl darauf an, ob ein Diebstahl an der Selbstbedienungskasse mit Absicht, also vorsätzlich, oder aus Unachtsamkeit geschehen ist. Wenn Artikel absichtlich nicht eingescannt wurden, handelt es sich ziemlich sicher um eine Straftat. Hierfür braucht der Supermarkt einen konkreten Nachweis, etwa ein Überwachungsvideo.

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Wenn einzelne Artikel aus Unachtsamkeit nicht eingescannt wurden, muss das keine Straftat sein. Allerdings sollten Kunden immer sofort umkehren, wenn ihnen auffällt, dass sie vergessen haben, Artikel zu scannen. Das kann sonst auch als Diebstahl gewertet werden. Wie es sich bei dem Vorfall in Eppendorf verhält, ermittelt jetzt die Polizei.