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  • Foto: picture alliance/dpa

Es gelten aber Bedingungen: Wegen Corona: Hamburg lässt Häftlinge frei

Hamburgs Gefängnisse brauchen Platz für Corona-Isolierstationen, darum werden nun Häftlinge mit kurzen Haftstrafen, etwa Betrüger, vorläufig für drei Monate entlassen. Danach müssen sie wieder hinter Gitter. Die Maßnahme soll maximal 60 der rund 1.800 Gefangenen betreffen, wie die Justizbehörde mitteilt.

Vorübergehend entlassen werden nur Gefangene, die zu maximal 18 Monaten Haft verurteilt worden sind. Und auch nur unter strengen Bedingungen: Die oder der Gefangene darf nicht wegen eines Gewalt-, Waffen- oder Sexualdeliktes oder wegen Delikten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder gemeingefährlicher Straftaten verurteilt worden sein.

Corona: Diese Häftlinge müssen hinter Gittern bleiben

Gefangene, gegen die schwere Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen wurden, oder die hinter Gittern Straftaten begangen haben, müssen ebenfalls im Gefängnis bleiben. Außerdem werden nur Häftlinge rausgelassen, die eine Unterkunft haben und deren gesundheitliche Versorgung und Lebensunterhalt außerhalb der Justizvollzugsanstalt gesichert sind. 

Corona: Das sagt die Hamburger Justizbehörde

Diese Maßnahme sei notwendig, um in allen Hamburger Justizvollzugsanstalten Isolierungsstationen einrichten zu können und die Aufnahmequarantänestation in der Untersuchungshaftanstalt zu erweitern, so die Justizbehörde. 

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Bereits vergangene Woche war verkündet worden, dass zu kurzer Haft Verurteilte (unter drei Jahren) ihre Strafen zunächst nicht antreten müssen. Auch Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, werden vorerst nicht mehr vollstreckt und der Jugendarrest bis auf weiteres nicht mehr vollzogen.

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