Mehrere Flaschen der Lemonaid-Limonade

„Lemonaid“-Flaschen in einem Regal (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Es geht um 4 Millionen Euro: „Lemonaid“ gewinnt gegen Hamburger Finanzamt

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Der Hamburger Getränkehersteller „Lemonaid“ hat einen jahrelangen Streit über Millionenforderungen mit dem Finanzamt gewonnen – und damit einen Präzedenzfall geschaffen, der weit über die Firmengrenzen hinaus Bedeutung hat. Das Finanzgericht Hamburg kassierte die Steuerbescheide der Behörde und gab dem Sozialunternehmen in allen Punkten recht.

Im Kern ging es um die Frage, ob „Lemonaid“ – bekannt dafür, von jeder verkauften Flasche fünf Cent an Sozialprojekte in Afrika, Asien und Lateinamerika zu spenden – diese Zahlungen steuerlich geltend machen darf. Das Geld fließt über einen Sponsoringvertrag an den gemeinnützigen Verein „Lemonaid & ChariTea e. V.“, der weltweit Projekte unterstützt: von Frauenkooperativen in Ruanda bis zu Bildungsinitiativen in Südafrika. Das „Abendblatt“ berichtete zuerst.

Doch das Finanzamt sah genau darin ein Problem. Zu viel Nähe zwischen Firma und Verein, zu wenig „Gegenleistung“, argumentierten die Prüfer – und stuften die Spenden in Höhe von 13 Millionen Euro als verdeckte Gewinnausschüttungen ein. Die Folge wären Nachzahlungen in Höhe von 4 Millionen Euro gewesen. Für ein Unternehmen wie „Lemonaid“ existenzbedrohend. „Wir wurden dafür bestraft, dass wir Gutes tun“, sagte Geschäftsführer Paul Bethke einst.

Schlappe für Finanzbehörde – auch Verfahrenskosten sind zu tragen

Dass Formel-1-Sponsoring steuerlich anerkannt werde, das Engagement für bessere Lebensbedingungen im globalen Süden aber nicht, hatte Bethke scharf kritisiert – und das Gericht teilte diese Sicht offenbar. In dem Urteil heißt es, dass die Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen seien und „Lemonaid“ auch die Vorsteuer zustehe. Die Finanzbehörde trägt zudem die gesamten Verfahrenskosten.

Für das Unternehmen ist es ein Befreiungsschlag. „Das ist ein Sieg für uns – aber vor allem ein Sieg für alle Sozialunternehmen in Deutschland“, so Bethke nach der Entscheidung. Der Fall zeige aber auch, wie dringend die Rechtslage angepasst werden müsse, damit sozial orientierte Geschäftsmodelle nicht länger benachteiligt werden.

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„Lemonaid“ darf seine Arbeit nun uneingeschränkt fortsetzen – und weiterhin soziale Projekte weltweit unterstützen. Ein bitterer Steuerstreit endet damit als wichtiges Signal: Gemeinnützigkeit und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus. (rei)

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