Erfolg für Anwohner: Gericht stoppt Bau von 110 Wohnungen in Hamburger Hinterhof
Der Kampf um einen Hinterhof geht in eine neue Runde. Seit mehr als zehn Jahren möchte der Bezirk in Bahrenfeld mehr als 100 teils günstige Wohnungen bauen lassen, doch die Anwohner wehren sich vehement – und können jetzt einen großen Erfolg für sich verbuchen: Das Oberverwaltungsgericht legt die Baupläne erst einmal auf Eis. Das könnte weitreichende Auswirkungen haben. Scharfe Kritik kommt vom Verband der Wohnungsunternehmen: Gerade in Hamburg sei die Verhinderung von Wohnprojekten durch Anwohner leider sehr verbreitet.
In dem Hinterhof zwischen Ruhrstraße, Leverkusen-, Schützen- und Stresemannstraße befinden sich mehrere Parkplätze, außerdem stehen dort noch alte, niedrige Gewerbebauten. Bereits im Jahr 2013 entstand im Bezirk die Idee, an der Stelle drei fünfstöckige Wohnhäuser mit insgesamt 110 Wohnungen zu errichten.
Bahrenfeld: Um diesen Hinterhof wird seit Jahren gestritten
Seitdem wehren sich die Anwohner der umliegenden Mehrfamilienhäuser gegen diese Pläne. „All unsere Bedenken wurden beiseite gewischt, einen wirklichen Dialog mit den Anwohner:innen hat es nie gegeben“, klagte die Nachbarschaftsinitiative „Bahrio 68“ gegenüber der MOPO. „Bahrenfeld 68“ ist der Name, den das Amt dem Bebauungsplan (B-Plan) gegeben hatte. Die Initiative findet die künftigen Gebäude zu hoch, die Mieter in den unteren Stockwerken würden künftig nur noch auf eine Hauswand schauen.
Vor rund zehn Jahren initiierten die Anwohner erfolgreich ein Bürgerbegehren, das die bezirkliche Planung stoppte. Doch dann kassierte der Senat dieses Begehren ein und zog die Planung an sich. Die Initiative gab nicht auf und reichte Klage ein – mit Erfolg.
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Mit dem Beschluss vom 31. März gab das Hamburger Oberverwaltungsgericht der Initiative jetzt vorläufig Recht und stoppte den Bebauungsplan vorerst. Dieser überschreite die Grenzwerte der Gebäudegrößen ohne ausreichenden Ausgleich, heißt es unter anderem in der Begründung. Außerdem sei der B-Plan nicht ausreichend zugänglich für die Öffentlichkeit gewesen. Ausgelegt worden war dieser im Sommer 2020, mitten in der Corona-Pandemie. Damals konnten nur diejenigen einen Blick drauf werfen, die vorher telefonisch einen Termin vereinbart hatten.
Was folgt jetzt aus dem vorläufigen Gerichtsbeschluss?
„Dieses jahrelange Hin und Her hätte man vermeiden können, indem man die Menschen weit im vorweg mit einbezieht“, kritisiert der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Mithat Çapar. „Dann könnten die Wohnungen dort schon längst stehen, die neuen Mieter schon längst drin wohnen.“ Seine Fraktion habe sich damals für eine kleinere Bebauung eingesetzt. Im Bezirksamt will man die Begründungen des Gerichts jetzt erst einmal sorgfältig lesen und prüfen.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus – es könnte aber auch Auswirkungen auf andere Planungen haben. Schließlich ist „Bahrenfeld 68“ nicht der einzige Hinterhof-Zoff im Bezirk, auch in Ottensen zwischen Friedensallee, Hohenzollernring, Großer Brunnenstraße und Behringstraße wird seit 2009 gezankt. Auf dem weitläufigen Gewerbehof sind fünf Gebäude mit 155 Wohnungen geplant.
Scharfe Kritik kommt vom Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen (VNW). „Wer in einer Großstadt lebt, muss akzeptieren, dass es zuweilen etwas enger zugeht. Dazu gehört, dass in einem Innenhof, der früher von Gewerbe genutzt wird, Wohngebäude entstehen“, sagt Verbandschef Andreas Breitner. „Allerdings erleben unsere Mitgliedsunternehmen immer wieder, dass Anwohner den Bau dringend benötigter Wohnungen über viele Jahre hinaus verzögern. Diese sind sich selbst genug und haben lange vergessen, dass sie auch nur dort hinziehen konnten, weil andere sie gelassen haben. Das Phänomen der ‚Nimbys‘ (‚Not in my backyard‘) ist in Hamburg leider sehr verbreitet und kostet dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum.“