Er trickste die Wärter beim Klogang aus: Häftling bei Freigang in Hamburg geflohen
Wieder ist ein Hamburger Häftling beim Freigang entkommen: David M. (48) floh am Donnerstag bei einer Ausführung durch zwei Justizvollzugsangestellte. Der Mann trug keine Fesseln und nutzte einen Toilettengang, um sich abzusetzen. Die Behörde reagiert mit einer neuen Anordnung für Ausgänge.
David M. ist mehrfach vorbestraft und sitzt derzeit wegen verschiedener Eigentumsdelikte in der Haftanstalt Fuhlsbüttel. Am Donnerstagnachmittag war ihm eine zweistündige Ausführung für ein Treffen mit Familienangehörigen in der näheren Umgebung gewährt worden, zwei JVA-Bedienstete passten währenddessen auf ihn auf. Gegen 16.15 Uhr ging David M. zur Toilette und ist seitdem verschwunden – trotz sofortiger Fahndung.
Hamburg: Erneut Häftling auf der Flucht
David M. war 2017 für ein Jahr im offenen Vollzug der JVA Glasmoor, absolvierte erfolgreich die externe Ausbildung, wurde jedoch 2018 nach „Santa Fu“ zurückverlegt, weil der Verdacht bestand, dass er während des offenen Vollzuges wieder Straftaten begangen hatte. Der Verdacht bestätigte sich: Im Februar 2022 verurteilte das Landgericht Kiel David M. wegen gewerbsmäßiger Bandendelikte zu einer weiteren langjährigen Gesamtfreiheitsstrafe – die Haftentlassung, schon in Sichtweite, rückte damit in weite Ferne.
Seit 2019 hatte David M. zunächst gefesselte Ausführungen erhalten, ab Februar 2020 durfte er sich ungefesselt in Begleitung von JVA-Bediensteten bewegen, eine Maßnahme zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit. Bis zum 31. März 2022 war er zehn Mal ohne Fesseln ausgeführt worden – ohne Probleme, hieß es von der Behörde.
Die Justizbehörde kündigt als Reaktion auf die Flucht des Häftlings an, dass bis auf Weiteres Ausführungen nur in Fesseln erfolgen.
M.s Flucht ist nicht die erste: Erst vor wenigen Wochen war ein Sicherungsverwahrter während eines begleiteten Ausgangs in Billstedt abgehauen, ist aber inzwischen freiwillig zurück gekommen. Auch dieser Mann hatte vorgetäuscht, zur Toilette zu müssen, war dann weggerannt und in einem Einkaufszentrum verschwunden.
Zwischen 2017 und 2021 sind insgesamt 102 Gefangene nicht pünktlich aus der Vollzugslockerung zurückgekehrt, 23 Gefangene kehrten wenige Stunden später selbst zurück, 71 wurden von der Polizei aufgegriffen. Durchschnittlich sind die Gefangenen 62 Tage auf der Flucht, wobei die Abwesenheitszeiten zwischen einem Tag und 821 Tagen betragen, wie aus einer Senatsanfrage der CDU hervorgeht.
Lockerungen: Darum dürfen Häftlinge manchmal raus
Vollzugslockerungen dienen der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit von Gefangenen und der Vorbereitung ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft. Nach § 12 Absatz 1 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes (HmbStVolzG) kann ihnen insbesondere erlaubt werden, die Anstalt für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht oder in Begleitung einer von der Anstalt zugelassenen Person (Begleitausgang) zu verlassen. Es können auch Ausgänge ganz ohne Aufsicht erlaubt werden. Auch mehrtägige Aufenthalte außerhalb des Gefängnisses oder eine regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt mit und ohne Aufsicht sind möglich.
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Gefangene, die sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Freiheitsentziehung befinden, sollen jährlich mindestens zwei Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit gewährt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass die Gefangenen flüchten oder die Ausführung zu erheblichen Straftaten missbrauchen werden.