Der Angeklagte A. (33) sitzt neben seinem Anwalt. Er muss sich wegen schwerer Körperverletzung mit einem Messer vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte (33) sitzt bei Prozessauftakt neben seinem Anwalt. Er verbirgt sein Gesicht. Foto: hfr

Er rief „Du bist tot!“ und stach auf zwei Personen im Bus ein: Jetzt steht das Urteil

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Von einem banalen Auslöser hin zur absoluten Eskalation: Ein 33-Jähriger stach in einem HVV-Bus mit einem Messer auf zwei Fahrgäste ein und verletzte sie schwer, darunter eine Rollstuhlfahrerin. Dann versuchte er auch auf die Busfahrerin loszugehen, die sich jedoch in der Fahrerkabine verschanzte. „Du bist tot!“, soll er gerufen haben. Seit Oktober musste sich Firas A. wegen der Messerattacke vor Gericht verantworten – jetzt steht das Urteil fest.

Drei Jahre und vier Monate Knast – das ist die Folge für Firas A., der im Frühjahr zwei Menschen in einem Hamburger Bus schwer mit einem Messer verletzte. Am Freitag hat das Landgericht Hamburg verkündet, dass der 33-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei zusammenhängenden Fällen verurteilt wurde.

Messerattacke: Verurteilter gilt nicht als schuldunfähig

Der Vorfall geschah im April 2025 in einem Bus der Linie 23 Richtung Billstedt. Den Schilderungen nach soll Folgendes passiert sein: Nachdem der Mann mehrere Fahrgäste angehustet haben soll, wies die Busfahrerin ihn an, den Bus zu verlassen. Nachdem er dem nicht folgte, sollen ihn zwei Fahrgäste an der Haltestelle „Schiffbeker Höhe“ am Schiffbeker Weg aus dem Bus geschubst haben.

Daraufhin zückte Firas A. ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge, verletzte zwei Fahrgäste an Oberkörper beziehungsweise Hüfte und versuchte auch die Busfahrerin anzugreifen. Die beiden Verletzen der Messerattacke mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die MOPO berichtete.

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Seit Oktober musste sich Firas A. dafür vor dem Hamburger Landgericht verantworten – und gestand, teilt das Gericht nun mit. Es konnte demnach nicht festgestellt werden, dass er bei der Tatbegehung erheblich vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gewesen wäre. Daher sei keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (nf)

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