Entführte Block-Enkelin: Wie sie Großvater Eugen doch noch vor Gericht bringen will

Stephan Hensel und Christina Block 2011 mit ihren älteren Töchtern (heute im Teenager-Alter) sowie Patriarch Eugen Block (Collage).
Stephan Hensel und Christina Block 2011 mit ihren älteren Töchtern (heute im Teenager-Alter) sowie Patriarch Eugen Block (Collage).

Die inzwischen 14 Jahre alte Block-Tochter hat gegenüber den Ermittlern ihren Großvater als möglichen Mit-Organisator der Entführung belastet, dennoch stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Eugen Block (84) ein. Der Anwalt des Mädchens geht nun dagegen vor – und schildert, wie tief der Schmerz seiner jungen Mandantin ist und was sie sich für ihre Mutter wünscht. Tragisch: Zwischen den entführten Kindern und der Block-Familie klafft inzwischen ein Abgrund.

„Ich habe im Namen meiner Mandantin Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt“, sagt der renommierte Göttinger Opfer-Anwalt Steffen Hörning gegenüber der MOPO: „Die Einstellungsgründe erscheinen mir nicht überzeugend.“ Seine Mandantin ist die Enkelin von Eugen Block, die in der Silvesternacht 2023 zusammen mit ihrem jüngeren Bruder gewaltsam ihrem Vater entrissen, aus Dänemark entführt und später ihrer Mutter übergeben wurde.

Grauhaariger Anwalt in Robe
Opferanwalt Steffen Hörning vertritt die inzwischen 14-jährige Block-Tochter

Gegenüber den Ermittlern hatte die damals 13-Jährige ausgesagt, ihre Mutter habe im Gespräch mit ihr den Großvater und den Onkel als die Organisatoren der Entführung benannt. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, Christina Block habe sich mit dieser Behauptung nur selbst schützen wollen. Das Verfahren gegen den Familienpatriarchen wurde eingestellt, auch weil Eugen Block im Vorfeld zwar viele Hebel in Bewegung gesetzt und ein Vermögen bezahlt hat, um die Enkel zurückzuholen, aber anders als seine Tochter wohl nie auf eine Entführung gedrängt haben soll. Auf MOPO-Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass der Anwalt der Enkelin Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingelegt hat.

„Was wir erlebt haben, soll auch Christina erleben“

Die 14-Jährige hat erklärt, dass sie im Prozess gegen ihre Mutter aussagen wolle, in aller Öffentlichkeit, in einem Verfahren, über das Medien weltweit berichten werden. Dass das Gericht sie anhöre, dass auch ihre Mutter und die Mitangeklagten erfahren, was ihr angetan wurde, das sei ihr wichtig, um das Trauma zu verarbeiten, so ist aus dem Umfeld des Mädchens zu hören.

„Alles, was wir erlebt und durchgemacht haben, soll auch Christina erleben“, diesen erschütternden Wunsch hätten die Geschwister im Ermittlungsverfahren geäußert, sagt Anwalt Hörning: „Ihre Mutter möge ebenfalls entführt werden, dieselbe Angst, dieselben Schmerzen und dieselbe Ungewissheit erleben wie ihre Kinder.“ Die Mutter möge entführt werden, der Opa solle vor Gericht gestellt werden – zwischen den Geschwistern und der Familie Block klafft ein tiefschwarzer Abgrund.

Christina Block mit neuer Verteidigungsstrategie

Christina Block hatte zuletzt ihren Verteidiger Ingo Bott eine neue Version der Geschehnisse präsentieren lassen, wonach die Entführer der Kinder ohne Auftrag gehandelt hätten, wohl in der Hoffnung auf spätere Bezahlung. In einer ersten Verteidigungsstrategie hatte es geheißen, die inzwischen verstorbene Großmutter habe ohne Wissen der Familie die Entführer beauftragt und bezahlt.

Zu den Vorwürfen, die die Kinder in dem Sorgerechtsverfahren gegen ihre Mutter erhoben haben, zählt immer wieder auch Christina Blocks ausgeprägte Unfähigkeit, eigenes Fehlverhalten einzugestehen und ihre Weigerung, sich auch einmal für einen Fehler zu entschuldigen.

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Auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte die Schülerin mit ihrer Aussage schwer belastet. Die Frau hatte die Kinder nach der Entführung in der Ohlsdorfer Villa der Mutter besucht und danach einen sehr positiven Bericht verfasst, in dem sie einen liebevollen, zugewandten Umgang zwischen Mutter und Kindern schilderte.

Das Mädchen hingegen sagte aus, sie habe die Vertreterin des Jugendamtes mehrfach darum gebeten, dass sie und ihr Bruder zurück zum Vater nach Dänemark gebracht werden. Sie habe um Hilfe gebeten, die ihr verwehrt worden sei. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger gegen die Jugendamtsmitarbeiterin auf, konnte die Vorwürfe aber nicht erhärten.