Elterntaxis: Was erlaubt ist – und wie Verkehrschaos vermieden werden kann
Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie Elterntaxis. Was ist erlaubt, welche Probleme entstehen und wie lassen sie sich lösen?
An erster Stelle steht Paragraf 1626 Bürgerliches Gesetzbuch, die sogenannte Elterliche Sorge. Demnach haben Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Daraus folgt: Kinder müssen sicher in der Schule eintreffen. Weiter heißt es: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln.“ Demnach sollen Kinder je nach Entwicklungsstand lernen, den Schulweg auch eigenständig zu bewältigen. Aber wenn’s nicht anders geht, können Kinder eben mit dem Auto zur Schule gebracht werden.
Vekehrs-Kolumne: Elterntaxis können zu einem Verkehrschaos führen
Allerdings: Elterntaxis können zu einem Verkehrschaos im direkten Umfeld der Schule führen. Die Folge: Es werden viele Kinder gefährdet, die zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn zur Schule gelangen. Daher ist direkt vor der Schule in der Regel ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Halten, auch um Fahrgäste rauszulassen oder aufzunehmen, ist im absoluten Halteverbot nicht erlaubt. Nur echte Taxen dürfen dort halten – solange es dort nicht unübersichtlich ist. Dies gilt gemäß Paragraf 12 StVO auch fürs Halten in zweiter Reihe.
Es empfiehlt sich ohnehin, die Kinder nicht direkt vor der Schule abzusetzen, sondern sie einige Hundert Meter entfernt abzusetzen, wo die Verkehrslage ruhig und übersichtlich ist. Von dort können sie dann eine Zeitlang zu Fuß zur Schule gebracht werden. So reduziert sich das Verkehrschaos vor der Schule, was der Verkehrssicherheit zugutekommt. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, selber ein Stück Verantwortung im Straßenverkehr zu lernen und zu bewältigen. Und etwas frische Luft und Bewegung helfen der Konzentration im Unterricht. Die Schulen und die lokalen Polizeikommissariate helfen gerne dabei, sichere Drop-off-Bereiche zu finden.
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Im Laufe des Jahres 2026 gibt es zudem Pilotprojekte für autofreie Schulstraßen zu Abhol- und Bringzeiten an den Grundschulen Wesperloh, Vizelinstraße, Döhrnstraße, Knauerstraße und der Adolph-Schönfelder-Schule (Brucknerstraße). Ein gutes Zielbild wäre ohnehin der „Elternbus“ – also die Kinder ähnlich wie bei einem richtigen Bus an bestimmten Stellen herauszulassen und einsteigen zu lassen, die sich nicht im Umfeld der Schule befinden. Vom Elternbus zum richtigen Bus ist es dann vielleicht nicht mehr so weit.