„Dürfen Hamburger Polizisten AfD-Mitglieder sein, Herr Innensenator?“
Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein haben bereits angekündigt, AfD-Mitglieder im Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. Wie ist die Lage für Hamburger Polizisten? Dürfen die einer rechtsextremen Partei beitreten, ohne Konsequenzen zu befürchten? Die MOPO fragte bei Innensenator Andy Grote (SPD) nach.
„Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamtinnen und Beamte müssen mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, erklärt Grote gegenüber der MOPO: „Bei Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können. Wie die konkreten Auswirkungen in der Praxis sind, wird jetzt rechtlich geprüft und sollte dann auch bundesweit einheitlich gehandhabt werden.“
Sozialdemokrat Grote liegt damit auf einer Linie mit CDU-Amtskollegen: Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte rechtliche Überprüfungen von AfD-Beamten und -Mitarbeitern im öffentlichen Dienst bereits am Freitag angekündigt und erklärt, dass er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen werde.
Bayern will Konsequenzen prüfen
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte angekündigt, dass das Land Konsequenzen für Beamten mit AfD-Mitgliedschaft rechtlich prüfen lasse. Ähnlich äußerte sich Schleswig-Holsteins CDU-Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: Wer als Beamter Mitglied der AfD ist, solle auf seine Verfassungstreue überprüft werden.
Einen Beamten aus dem Staatsdienst zu entfernen, dafür gibt es hohe Hürden – und ob eine AfD-Mitgliedschaft zum derzeitigen Zeitpunkt dafür ausreicht, ist fraglich. Zwar könnte die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei als „Dienstvergehen“ gewertet werden, trotzdem müsste jeder Einzelfall auf die Schwere des Dienstvergehens geprüft werden. Es käme also auf das konkrete Verhalten des Beamten oder der Beamtin an und auf die Rolle, die er oder sie in der AfD einnimmt.
Hohe Hürden für eine Entfernung aus Beamtenverhältnis
Außerdem ist die gerade erfolgte Einstufung durch den Verfassungsschutz noch nicht gerichtlich bestätigt, die AfD könnte sie erfolgreich anfechten. Auch das reduziert derzeit noch Möglichkeiten, die der Staat als Dienstherr hat.
Fest steht: Jeder Staatsdiener hat eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat. Beamte dürfen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht einfach „neutral“ gegenüberstehen oder sie gar bekämpfen, sondern müssen aktiv für die Verfassung einstehen.
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Das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Polizei Hamburg“ (DeWePol) hatte kürzlich seine Ergebnisse vorgelegt: Demnach ordnet sich rund jeder vierte Hamburger Polizist politisch rechts oder rechts außen ein. 45 Prozent der Befragten empfinden eine Abwertung gegenüber Asylbewerbern. Auch die Abwertung gegenüber Sinti und Roma (26 Prozent) sowie langzeitarbeitslosen Menschen (26 Prozent) hebt die Forschung hervor.