Drohende Abschiebung von Ukraine-Studenten: So reagiert die Behörde auf die Vorwürfe

Demo vor dem Uni Hauptgebäude in Hamburg
Sie fordern eine Gleichbehandlung von Geflüchteten: Rund 800 Menschen demonstrierten am Sonntag vor dem Uni-Hauptgebäude.

Sie flohen vor dem russischen Angriffskrieg wie alle anderen ukrainischen Flüchtlinge in Hamburg. Doch weil sie Studenten aus Drittstaaten sind, wurden sie von der Stadt Hamburg zur Ausreise aufgefordert: Am Montag berichtete die MOPO über das Schicksal zahlreicher Auslandsstudenten aus Kiew, Odessa oder Charkiw, die von Abschiebung bedroht sind. Wie die Innenbehörde auf die Vorwürfe reagiert.

Der Innenbehörde sei erst nachträglich bekannt geworden, dass das zu ihr gehörende Amt für Migration (bereits im Juli, d. Red.) Ausreise-Aufforderungen an Personen verschickt habe, obwohl die Ausreisefrist erst am 31. August endet, erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber der MOPO. Dabei handele es sich um „einzelne Fälle“.

Hamburger Innenbehörde: „Haben den Fehler abgestellt“

Man habe das Amt für Migration „umgehend“ auf die noch nicht abgelaufene Frist hingewiesen. „Wir haben den Fehler somit umgehend abgestellt und gebeten, diese Fälle nochmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren“, so der Sprecher.

Hintergrund: Im April hatte die Stadt Hamburg Geflüchteten aus der Ukraine mit anderer Nationalität sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt. 859 Personen erhielten damit nach Angaben der Innenbehörde einen Aufenthaltstitel für sechs Monate, binnen derer sie Deutschkenntnisse erwerben und sich um einen Studienplatz kümmern sollten.

Flüchtlingshelfer wie auch die Nordkirche kritisieren, dass diese sechs Monate viel zu kurz wären, um die für ein Studium notwendigen Sprachkenntnisse zu erwerben bzw. das Sprachniveau C1 zu erreichen, dass für die Zulassung an der Universität notwendig ist.

Drittstaat-Studenten aus der Ukraine in Hamburg

Die Innenbehörde weist die Kritik zurück. Hamburg habe als einziges Bundesland die Möglichkeit geschaffen, „möglichst vielen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Fortsetzung ihres Studiums an einer Hamburger Hochschule zu ermöglichen“. Motiv sei dabei auch das Interesse an der Gewinnung von Fachkräften gewesen. „Innen- und Wissenschaftsbehörde sowie die Hamburger Hochschulen arbeiten gemeinsam mit Hochdruck daran, die Studierenden auf dem Weg dahin zu unterstützen“, so das Statement der Innenbehörde.

Ayoub Modni vor dem Uni-Hauptgebäude
Er flüchtete aus der Ukraine, jetzt soll er abgeschoben werden: Student Ayoub Modni (25) vor dem Uni-Hauptgebäude.

Hinsichtlich der kurzen Frist von sechs Monaten erklärte der Behördensprecher: „Mit der Hamburger Sonderreglung schöpft Hamburg die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten (Bundesrecht) bereits vollständig aus. Das Amt für Migration muss diese Voraussetzungen im Einzelfall prüfen, kann sich aber nicht über zwingend zu beachtende gesetzliche Regelungen hinwegsetzen.“

Zu wenig Sprachkurse für Geflüchtete in Hamburg

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken könne auch ohne eine Zulassung zum Studium erteilt werden. Dann beispielsweise, wenn die Person die Anmeldung zu einem Sprachkurs nachweisen kann, selbst wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Die Schaffung studienvorbereitender Sprachkurse liege aber in der Verantwortung der Hochschulen, so der Sprecher.

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Dazu Katherine Braun, Referentin der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche: „Die Behörde handelt willkürlich und uneindeutig: Menschen können sich nicht auf ihr Studium vorbereiten, wenn ihnen gleichzeitig mit Ausweisung gedroht wird. Wenn Hamburg möchte, dass diese Menschen hier weiter studieren können, muss ihnen mehr Zeit gegeben werden, um ihre Perspektive zu klären und die Sprache gut zu lernen. Dass es es dafür Ressourcen braucht, ist klar. Geflüchtete sollten nicht Spielball der verschiedenen Behörden werden, die sich die Verantwortung zuschieben.“